Wir sind Sieger in Sachen Kundenzufriedenheit und bieten 360 Euro pro Jahr für Osteopathie
Bei uns steht persönliche Fürsorge an erster Stelle. Sie finden all unsere Mitarbeitenden mit Kontaktdaten auf der Homepage. Und wir nehmen ernst, was unsere Kunden von uns wünschen und erwarten. Dazu zählt Verlässlichkeit, Fairness, ein moderater Beitragssatz, hohe Service-Qualität und Offenheit für die alternative Behandlungsform Osteopathie.
Immer wieder erreichen uns von unseren Versicherten positive Rückmeldungen dazu. Wenn auch Sie Osteopathie nutzen möchten, sind Sie bei der Salus BKK an der richtigen Stelle, denn wir bieten weit mehr als viele andere Kassen. Ein echter Vorteil. Und ein überzeugender Grund für einen Krankenkassen-Wechsel.
Maximal-Zuschuss – weil Sie es uns wert sind
Osteopathische Behandlungen sind normalerweise keine gesetzliche Kassenleistung. Dennoch sind sehr viele Menschen von dieser Methode überzeugt oder sehen sie für sich als Chance oder auch als Ergänzung zur Allgemeinmedizin. Wir plädieren ebenfalls für ein Miteinander der Medizin und sehen Osteopathie, Orthopädie und Allgemeinmedizin nicht in Gegnerschaft, sondern als Partner. Deshalb bieten wir die Möglichkeit, Osteopathie-Sitzungen zu einem großen Teil erstattet zu bekommen. Wir übernehmen pro Jahr bis zu 360 Euro bei maximal 6 Sitzungen. Für Erwachsene bedeutet dies einen Betrag von 90 % der Kosten und maximal 60 Euro pro Sitzung. Bei Kindern unter 12 Jahren erstatten wir 100 % der Kosten und maximal 50 Euro pro Sitzung.
"Ich bin sehr dankbar, dass die Salus BKK mir die Chance gegeben hat, Osteopathie auszuprobieren. Mir hat dieser Weg sehr geholfen und mein Leben durch weniger Schmerzen und weniger Medikamente lebenswerter gemacht."
(Rückmeldung einer zufriedenen Versicherten)
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Klar und fair: die Grundlagen unserer Kostenübernahme
Sie können bei uns Kostenzuschuss für osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder deren Verschlimmerung zu verhindern. Wir stehen für Qualität und möchten, dass Sie bestmöglich versorgt werden. Deshalb sollte die Behandlung von einem Osteopathen oder einer Osteopathin durchgeführt werden, der oder die eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen Parietale, Viszerale und Craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt wäre.
Eine Kostenerstattung läuft bei uns ganz unkompliziert. Wir benötigen die ärztliche Verordnung (Attest) Ihres Arztes zur Empfehlung der osteopathischen Behandlung im Original sowie die Rechnung des Osteopathen bzw. der Osteopathin im Original sowie Ihre Bankverbindung. Nach Erhalt der Dokumente überweisen wir Ihnen das Geld auf Ihr Konto. Schnell und verlässlich.