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Die Salus BKK ist seit 120 Jahren ein leistungsstarker Partner in Sachen Krankenversicherung. Wir sind kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Gesundheit – und wir sind gerade dann für Sie da, wenn Sie einmal krank werden. Dafür sorgen über 350 fachkundige und engagierte Mitarbeiter, bundesweit in unseren Service- und Beratungscentern.
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Leistung und Service zählen
Versicherte sollten bei der Wahl ihrer Versicherung nicht nur auf einen günstigen Beitragssatz achten, sondern vor allem auf die Leistungsstärke einer Krankenkasse. Bei der Salus BKK können Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen über die gesetzlich vorgegebenen Leistungen hinaus wertvolle ZusatzleistungenZusatzleistungen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind Sie mit unserem ausgezeichneten Service gut bei uns aufgehoben.
Vorteile auf einen Blick
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Datenschutzhinweis:
Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Kommunikation und für organisatorische Abläufe verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWie kann ich meine alte Kasse kündigen?
Eine Kündigung der Vorkasse ist nicht notwendig. Ein ausgefüllter Mitgliedschaftsantrag reicht aus. Um alles weitere kümmert sich Ihre Salus BKK.
- keyboard_arrow_rightWelche Vorteile habe ich bei einem Wechsel in die Salus BKK?
Die Salus BKK bietet ihren Kunden zahlreiche Vorteile. Neben vielen zusätzlichen Satzungsleistungen punktet die Salus BKK unter anderem mit ihrem ausgezeichneten Service.
Wir stehen für Persönlichkeit und Nahbarkeit. Mit uns können Sie reden: Ihren Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden Sie hier. Regelmäßige Umfragen bei unseren Kunden bestätigen: Wir werden von unseren Kunden für unsere Flexibilität und unsere Hilfsbereitschaft geschätzt.
- keyboard_arrow_rightWie funktioniert der Kassenwechsel?
Der Kassenwechsel erfolgt in zwei Schritten:
Nicht vergessen: - keyboard_arrow_rightWie lange bin ich an meine Kasse gebunden?
Die gesetzliche Bindefrist beträgt 12 Monate. Eine Kündigung während der Bindefrist zum Ablauf dieser Bindefrist ist möglich.
Ausnahmen:
- Sie haben einen Wahltarif bei Ihrer aktuellen Kasse abgeschlossen?
- Bei einem Tarif zur Beitragsrückgewähr beträgt die Bindefrist 12 Monate ab Abschluss des Tarifes.
- Bei einem Selbstbehalttarif beträgt die Bindefrist 36 Monate ab Abschluss des Tarifes.
- Sie haben einen Wahltarif bei Ihrer aktuellen Kasse abgeschlossen?