Elternzeit & Elterngeld
Jedes erwerbstätige Elternteil hat bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist sogar eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr möglich. Die Elternzeit ist flexibel: Sie kann von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden. Während der Elternzeit dürfen beide Elternteile bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Sie müssen Ihre Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Mutterschutzfrist wird auf die Anspruchsdauer für die Elternzeit angerechnet. Während Sie in Elternzeit sind, genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Sie selbst können Ihre Beschäftigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen.
Elterngeld
Eltern haben innerhalb der ersten Lebensmonate ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Für wie lange hängt von der gewählten Variante ab.
Auch eine Kombination der verschiedenen Varianten ist möglich.
Lebensmonate, in denen Sie für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, werden als Monate gewertet, in denen Sie Basiselterngeld bekommen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de
Wichtig: Das Elterngeld wird nur für die letzten drei Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie daher den Antrag auf Elterngeld möglichst bald nach der Geburt und vor Ablauf der Mutterschutzfrist. Zuständig sind die Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer.
Kindergeld
Unabhängig von Ihrem Einkommen erhalten Sie für Ihren Nachwuchs Kindergeld. Dieses beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt seit dem 01.01.2023 einheitlich 250 Euro monatlich pro Kind. Ein Ortsverzeichnis der Familienkassen und den Antrag finden Sie unter www.familienkasse.de