Künstliche Befruchtung
Mit einer künstlichen Befruchtung haben Paare mit Kinderwunsch die Chance, eine Familie zu gründen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher 50% der Kosten einer künstlichen Befruchtung für die ersten drei Versuche. Die Abrechnung des Kassenanteils erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte. Der Eigenanteil wird Ihnen vom Arzt privat in Rechnung gestellt.
Für eine künstliche Befruchtung gibt es zwei Möglichkeiten: Die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Zentraler Bestandteil bei der In-vitro-Fertilisation ist die Befruchtung einer oder mehrere Eizellen außerhalb des Körpers in einem Glas, also „in vitro“. Anschließend überträgt der Arzt maximal drei befruchtete Eizellen wieder in die Gebärmutter. Wenn diese Methode nicht funktioniert, zum Beispiel, weil die Spermien zu unbeweglich sind, kann der Arzt die Intracytoplasmatische Spermieninjektion durchführen. Hierbei wird das Spermium direkt in die Eizelle injiziert.
Voraussetzungen für eine Bezuschussung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine künstliche Befruchtung bezuschusst wird:
Ihr Salus PLUS
Sie erhalten von der Salus BKK bei der künstlichen Befruchtung bis zu 50% der für sie angefallenen Kosten – plus einen Zuschuss von 500 Euro pro Behandlungsversuch (für die ersten drei Versuche).
Diese Zusatzleistung gilt sowohl für die In-vitro-Fertilisation als auch die Intracytoplasmatische Spermieninjektion.
Wie funktioniert die Inanspruchnahme?
Für die Erstattung benötigen wir von Ihnen die detaillierte Rechnung im Original und Ihre aktuelle Bankverbindung.