Beitragsrückerstattung für freiwillige Mitglieder
Sie gehen selten zum Arzt und sorgen gut für Ihre Gesundheit? Dann können Sie mit diesem Wahltarif einen ganzen Monatsbeitrag (max. 600 Euro) sparen. Diesen erstatten wir Ihnen, wenn Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen (ab 18 Jahre) im Laufe eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Teilnahmebedingungen
Der Beitrag wird gezahlt, wenn Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Wird z.B. eine Krankenhausbehandlung erforderlich, ist eine Beitragsrückerstattung nicht möglich.
Ausgenommen hiervon sind Leistungen für minderjährige, mitversicherte Angehörige. Für uns ist es selbstverständlich, dass auch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitsfördernden Maßnahmen keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung hat.
Folgende Leistungen haben keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung
Gut zu wissen
Der Wahltarif ist im Voraus zu wählen. Im Kalenderjahr ist mindestens eine dreimonatige freiwillige Krankenversicherung bei uns notwendig. Eine schriftliche Eintrittserklärung für den Tarif reicht aus. Die Wahl dieses Tarifes löst eine einjährige Bindung an die Salus BKK aus. Wird der Tarif nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate.
Rechtlicher Hinweis
Die Salus BKK ist im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet, gewährte Beitragsrückerstattungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X).