Pflege zu Hause
Natürlich möchte man einen pflegebedürftigen Angehörigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausnehmen, daher entscheiden sich viele erst mal für eine Pflege zu Hause. Doch je nach Pflegegrad nimmt die Betreuung sehr viel Zeit und Kraft in Anspruch. Wir möchten Sie bei dieser schwierigen Aufgabe unterstützen. Je nach individueller Bedürftigkeit haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Geldleistung oder einer Pflegesachleistung zu wählen. Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich.
Pflegeleistungen
- Pflegegeld
Versicherte der Salus BKK können Pflegegeld beantragen, wenn die Pflege durch eine Person ihrer Wahl, z.B. durch Angehörige, in geeigneter Weise übernommen wird. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.
Das Pflegegeld beträgt monatlich (Stand: 01.01.2024)
Damit die Pflegequalität sichergestellt wird, muss mindestens einmal im Halbjahr (bei Pflegegrad 2 und 3) bzw. Vierteljahr (bei Pflegegrad 4 und 5) eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgen. Dabei berät eine Fachkraft die Pflegepersonen und gibt regelmäßig Hilfestellung und Unterstützung. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Die Kosten für den Einsatz übernimmt selbstverständlich die Pflegekasse der Salus BKK. - Pflegesachleistung
Menschen, die zu Hause gepflegt werden, können anstelle des Pflegegeldes für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse der Salus BKK abgerechnet.
Die sogenannte Pflegesachleistung beträgt monatlich (Stand: 01.01.2024)
Demenzerkrankte erhalten neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch speziell auf Demenzkranke zugeschnittene Leistungen. Auch Zeitkontingente können mit dem Pflegedienst vereinbart und diese dann für unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten umgesetzt werden. - Kombinationsleistung
Mit der Kombinationsleistung kann ein Teil der Pflege zusätzlich zu einem zugelassenen Pflegedienst auch durch einen Angehörigen erfolgen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige neben der Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst ein anteiliges Pflegegeld. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird und zwischen einem Pflegedienst und dem Angehörigen aufgeteilt ist.
Ein Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 3 nimmt die Pflegesachleistung in Höhe von 600 Euro in Anspruch. Dies sind 41,90% von 1.432 Euro (Betrag Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3). Die restlichen 58,10% erhält er in Form von Pflegegeld. Für den Pflegegrad 3 ergibt das einen Betrag von 332,91 Euro. (Stand: 01.01.2024)
- Verhinderungs- und Ersatzpflege
Ist eine Pflegeperson z.B. wegen Krankheit verhindert, übernimmt die Salus Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Dies gilt bis zu 42 Tagen je Kalenderjahr und bis zur Grenze von 1.612 Euro.
Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr das Pflegegeld zur Hälfte weiter gezahlt.
Wird die Pflege durch eine Pflegeperson übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert ist, erstattet die Salus Pflegekasse den Betrag in Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades sowie die nachgewiesenen zusätzlichen Aufwendungen (z.B. Fahrkosten oder Verdienstausfall). Der Betrag des Pflegegeldes und der zusätzlichen Aufwendungen kann bis zur Höhe von 1.612 Euro erstattet werden.Nimmt der Pflegebedürftige keine Kurzzeitpflege in Anspruch, kann die Verhinderungspflege um bis zu 806 Euro auf einen Gesamtbetrag von 2.418 Euro erhöht werden.
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben darüber hinaus Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (Entlastungsbetrag). Der monatliche Leistungsbetrag beträgt hier monatlich 125 Euro.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können z.B. für folgende Angebote in Anspruch genommen werden:
Die in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommenen Beträge werden auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Ein separater Antrag ist hierzu nicht erforderlich. Wird der auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragene Leistungsanspruch nicht ausgeschöpft, verfällt dieser Anspruch mit dem 30.06. - Pflegehilfsmittel & technische Hilfen
Für ein selbstständiges Leben sowie zur Erleichterung der häuslichen Pflege übernimmt die Salus Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe), werden monatlich bis zu einem Betrag von 40 Euro erstattet. Eine gesetzliche Zuzahlung entfällt.
Technische Hilfen wie Pflegebetten oder Aufrichthilfen werden den Pflegebedürftigen in geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen. Die Eigenbeteiligung beträgt dabei für volljährige Pflegebedürftige 10% der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel.
- Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen
Ob breitere Türrahmen oder bodengleiche Dusche – in bestimmten Fällen kann die Salus Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes für Pflegebedürftige bezuschussen, wenn sie dadurch
Die Höhe des Zuschusses ist auf 4.000 Euro je Leistungsfall begrenzt. Wir beraten Sie gerne, ob eine Bezuschussung in Ihrem Fall möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Die Pflegekasse der Salus BKK zahlt das Pflegegeld im Voraus aus (Ende d. Monats für den kommenden Monat)
Team Pflege
- picture_as_pdfAntrag auf VerhinderungspflegeDownload