Die Gutfühlversicherung für Arbeitnehmer & Auszubildende
Wir bieten Ihnen den umfassenden Versicherungsschutz, den Sie als Arbeitnehmer brauchen. Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch sozialversichert. Im Gegensatz zur Renten- und Arbeitslosenversicherung können Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sein möchten. Sie haben also die freie Wahl zu der Krankenversicherung zu gehören, die Sie mit ihren zahlreichen ZusatzleistungenZusatzleistungen optimal absichert: Die Salus BKK.
- Beitragsberechnung
Der Beitrag berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der Beitragssatz der Salus BKK ist dabei ausschlaggebend und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Übrigens: Ermitteln Sie mit unseren Beitragsrechner ganz einfach Ihren Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Salus BKK.
- Wie kann ich mich bei der Salus BKK versichern?
Sie können sich sowohl bei einer laufenden Beschäftigung als auch bei Neuaufnahme einer Beschäftigung sofort bei der Salus BKK versichern. Dies ist ohne Einhaltung einer Bindungsfrist möglich und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Alles was wir brauchen ist Ihr Neuantrag. Um den Rest kümmern wir uns!
- Versicherung bei Arbeitgeberwechsel
Wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen, benötigt Ihr Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der Salus BKK. Diese können Sie gerne unter der Rufnummer 0800 22 13 222 bei uns anfordern.
Wenn Sie zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen eine Lücke haben und kein Arbeitslosengeld beziehen, so wird diese automatisch durch einen nachgehenden Leistungsanspruch geschlossen, wenn die Lücke nicht länger als einen Monat andauert. Ist die Lücke länger, helfen wir Ihnen gerne mit einer freiwilligen Versicherung. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
Bitte teilen Sie uns einen Wechsel des Arbeitgebers immer zeitnah mit.
- Freiwillige Versicherung als Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sind Sie grundsätzlich krankenversicherungspflichtiges Mitglied der Salus BKK. Ab einem Jahresverdienst von 69.300,00 Euro können Sie sich aber als freiwilliges Mitglied bei der Salus BKK versichern. Im Regelfall übernimmt Ihr Arbeitgeber weiterhin die Beitragsabführung zur Kranken-und Pflegeversicherung. Ihre Vorteile als freiwilliges Mitglied lernen Sie hier kennen.
- Versicherung während unbezahltem Urlaub
Bei unbezahltem Urlaub gelten Sonderregelungen hinsichtlich Ihres Krankenversicherungsschutzes. Bei einem unbezahlten Urlaub von bis zu einem Monat bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz vollständig erhalten. Wenn der unbezahlte Urlaub länger andauert oder sie aber freiwilliges Mitglied sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
- Versicherung bei bisheriger privaten Krankenversicherung
Wenn Sie bislang privat versichert sind können Sie nur dann wieder gesetzlich versichert werden, wenn Ihr jährliches Arbeitsentgelt unter der Pflichtgrenze von 69.300,00 Euro liegt. Wenn Sie nebenbei noch selbstständig oder freiberuflich tätig sind, muss zunächst geprüft werden, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Haben Sie bereits das 55. Lebensjahr vollendet, ist eine gesetzliche Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen.
- Versicherung während der Elternzeit
Während der Elternzeit bleibt Ihre Krankenversicherung kostenfrei erhalten. Sie müssen sich um nichts kümmern. Bitte beachten Sie: Endet Ihre Beschäftigung während der Elternzeit, so endet auch Ihre Elternzeit automatisch. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Sind Sie freiwilliges Mitglied, entscheidet der Versicherungsstatus Ihres Ehegatten über die Beitragsfreiheit. Um dies festzustellen, kommen wir automatisch auf Sie zu.
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Beitragssätze
- Beitragssätze für Arbeitnehmer
Krankenversicherung 2024
Allgemeiner Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld: 14,60 %
Ermäßigter Beitragssatz und kein Anspruch auf Krankengeld: 14,00 %
ZusatzbeitragZusatzbeitrag der Salus BKK: 1,59 %
Pflegeversicherung 2024
Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren: 4,00 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 1 Kind oder Personen unter 23 Jahren: 3,40 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 2 Kindern: 3,15 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 3 Kindern: 2,90 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 4 Kindern: 2,65 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 5 und mehr Kindern: 2,40 %
Beitragssatz bei Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge: 1,70 %In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Mehr Informationen
- Beitragssätze für freiwillig Versicherte
Freiwillig versichern können sich u.a. Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, sowie Familienangehörige und krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Krankenversicherung 2024Allgemeiner Beitragssatz (für Beiträge aus Rente & Versorgungsbezügen) inkl. ZusatzbeitragZusatzbeitrag: 16,19 %
Ermäßigter Beitragssatz (für alle anderen Einnahmen): 15,59 %
Pflegeversicherung 2024
Pflegeversicherung für Kinderlose: 4,00 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 1 Kind: 3,40 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 2 Kindern: 3,15 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 3 Kindern: 2,90 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 4 Kindern: 2,65 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 5 und mehr Kindern: 2,40 %
Beitragssatz bei Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge: 1,70 %In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Mehr Informationen
Entgeltgrenzen
Bei der Berechnung der monatlichen Beiträge müssen die gesetzlichen Krankenkassen von einer Mindestbeitrags- bzw. Höchstbeitragsbemessungsgrenze ausgehen.
Bemessungsgrenze Mindestbeitrag: 1.178,33 Euro
Bemessungsgrenze Höchstbeitrag: 5.175,00 EuroÜberschreiten die monatlichen Einnahmen die Mindestgrenze, wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den tatsächlichen Einnahmen, max. jedoch bis zum Höchstbetrag berechnet.
Arbeitnehmer über der BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze
Als Arbeitnehmer haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Daher wird bei der Beitragsberechnung der allgemeine Beitragssatz sowie der zusätzliche Beitragssatz angesetzt.Voraussetzungen der freiwilligen Mitgliedschaft
Wenn Sie die Bedingungen der Pflichtversicherung nicht oder nicht mehr erfüllen, können Sie sich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung gilt für
Die freiwillige Mitgliedschaft ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Mitgliedschaft anzuzeigen. Freiwillige Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.
Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft oder einer fristgerechten Kündigung.
- Beitragssätze für Übergrenzer
Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus der BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze. Als Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung wird bei der Berechnung daher der allgemeine Beitragssatz verwendet.
Krankenversicherung 2024Allgemeiner Beitrag: 837,83 Euro
Pflegeversicherung 2024
Beitrag für Eltern: 175,95 Euro
Beitrag für Kinderlose ab 23: 207,00 EuroIn Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Mehr Informationen
Zuschüsse 2024
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von 418,92 Euro zu ihren Beiträgen. Auch zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Anteil in Höhe von 87,98 Euro. Als freiwilliges Mitglied haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, unseren attraktiven Wahltarif zur Beitragsrückerstattung zu wählen. Damit können Sie jährlich einen Monatsbeitrag zurückerhalten.
- Beitragssätze für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Für Arbeitnehmer, die im Monat nicht mehr als 538 Euro (Brutto) verdienen, werden die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung mit einem Pauschalbeitrag berechnet.
Krankenversicherung 2024Pauschalbeitragssatz für Krankenversicherung: 13%
Pauschalbeitragssatz für Krankenversicherung bei Beschäftigung im Haushalt: 5%
Zuständig für die Durchführung des Beitrags- und Meldeverfahrens ist die Bundesknappschaft Minijob-Zentrale in Cottbus. - Beitragssätze für Auszubildende
Für Auszubildende, die der Krankenversicherungspflicht unterliegen, errechnet sich der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrem monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt.
Krankenversicherung 2024Allgemeiner Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (inkl. ZusatzbeitragZusatzbeitrag): 16,19 %
Ermäßigter Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld (inkl. ZusatzbeitragZusatzbeitrag): 15,59 %
Pflegeversicherung 2024
Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren: 4,00 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 1 Kind oder Personen unter 23 Jahren: 3,40 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 2 Kindern: 3,15 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 3 Kindern: 2,90 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 4 Kindern: 2,65 %
Pflegeversicherung für Eltern mit 5 und mehr Kindern: 2,40 %In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Mehr Informationen
Optimal versichert als Auszubildender
Jeder Azubi muss ab dem ersten Tag der Ausbildung selbst Mitglied einer Krankenkasse sein. Die Salus BKK unterstützt Berufsstarter dabei schnell und unkompliziert. Neben der Krankenversicherung werden Azubis auch in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung versichert.
Übrigens: auch bei der Salus BKK können Sie sich ausbilden lassen und den spannenden Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten (kurz: SoFa) erlernen. Haben Sie Interesse? Hier finden Sie mehr Informationen.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWer legt den Beitragssatz der Salus BKK fest?
Die Beitragssätze werden seit der Einführung des Gesundheitsfonds bundeseinheitlich von der Bundesregierung festgelegt. Über ZusatzbeiträgeZusatzbeiträge entscheidet der Verwaltungsrat der Salus BKK.
- keyboard_arrow_rightWer legt die Beitragssätze zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fest?
In den Sozialversicherungsbereichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind die Beitragssätze gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen grundsätzlich so bemessen werden, dass die Einnahmen die Ausgaben der Sozialversicherungszweige abdecken.
Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag direkt an die Krankenkasse.