Pflegeversicherung in Sachsen
In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Hier ist die eigentliche Beitragstragung, also das Verhältnis der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders geregelt.
- Beitragstragung in Sachsen ab dem 01.07.2023
Pflegeversicherung für Kinderlose: 4,00 %
2,80 % trägt der Arbeitnehmer
1,20 % trägt der ArbeitgeberPflegeversicherung für Eltern mit 1 Kind: 3,40 %
2,20 % trägt der Arbeitnehmer
1,20 % trägt der ArbeitgeberPflegeversicherung für Eltern mit 2 Kindern: 3,15 %
1,95 % trägt der Arbeitnehmer
1,20 % trägt der ArbeitgeberPflegeversicherung für Eltern mit 3 Kindern: 2,90 %
1,70 % trägt der Arbeitnehmer
1,20 % trägt der ArbeitgeberPflegeversicherung für Eltern mit 4 Kindern: 2,65 %
1,45 % trägt der Arbeitnehmer
1,20 % trägt der ArbeitgeberPflegeversicherung für Eltern mit 5 und mehr Kindern: 2,40 %
1,20 % trägt der Arbeitnehmer
1,20 % trägt der Arbeitgeber - Beitragstragung in Sachsen bis zum 30.06.2023
Bei Eltern beträgt der Beitragssatz 3,05 % (unabhängig der Gesamtanzahl der Kinder)
2,025 % trägt der Arbeitnehmer
1,025 % trägt der Arbeitgeber
Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres beträgt der Beitragssatz 3,40 %
2,375 % trägt der Arbeitnehmer
1,025 % trägt der Arbeitgeber