Pflegeversicherung in Sachsen
In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Hier ist die eigentliche Beitragstragung, also das Verhältnis der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders geregelt.
Beitragstragung in Sachsen ab dem 01.01.2025
Pflegeversicherung für Kinderlose: 4,20 %
2,90 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber
Pflegeversicherung für Eltern mit 1 Kind: 3,60 %
2,30 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber
Pflegeversicherung für Eltern mit 2 Kindern: 3,35 %
2,05 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber
Pflegeversicherung für Eltern mit 3 Kindern: 3,10 %
1,80 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber
Pflegeversicherung für Eltern mit 4 Kindern: 2,85 %
1,55 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber
Pflegeversicherung für Eltern mit 5 und mehr Kindern: 2,60 %
1,30 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber