Pflegeversicherung in Sachsen

In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Hier ist die eigentliche Beitragstragung, also das Verhältnis der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders geregelt.

Beitragstragung in Sachsen ab dem 01.01.2025

Pflegeversicherung für Kinderlose: 4,20 %
2,90 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber

Pflegeversicherung für Eltern mit 1 Kind: 3,60 %
2,30 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber

Pflegeversicherung für Eltern mit 2 Kindern: 3,35 %
2,05 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber

Pflegeversicherung für Eltern mit 3 Kindern: 3,10 %
1,80 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber

Pflegeversicherung für Eltern mit 4 Kindern: 2,85 %
1,55 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber

Pflegeversicherung für Eltern mit 5 und mehr Kindern: 2,60 %
1,30 % trägt der Arbeitnehmer
1,30 % trägt der Arbeitgeber

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