Pflegeversicherung in Sachsen

In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Hier ist die eigentliche Beitragstragung, also das Verhältnis der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders geregelt.
 

  • Beitragstragung in Sachsen ab dem 01.07.2023

    Pflegeversicherung für Kinderlose: 4,00 %
    2,80 % trägt der Arbeitnehmer
    1,20 % trägt der Arbeitgeber

    Pflegeversicherung für Eltern mit 1 Kind: 3,40 %
    2,20 % trägt der Arbeitnehmer
    1,20 % trägt der Arbeitgeber

    Pflegeversicherung für Eltern mit 2 Kindern: 3,15 %
    1,95 % trägt der Arbeitnehmer
    1,20 % trägt der Arbeitgeber

    Pflegeversicherung für Eltern mit 3 Kindern: 2,90 %
    1,70 % trägt der Arbeitnehmer
    1,20 % trägt der Arbeitgeber

    Pflegeversicherung für Eltern mit 4 Kindern: 2,65 %
    1,45 % trägt der Arbeitnehmer
    1,20 % trägt der Arbeitgeber

    Pflegeversicherung für Eltern mit 5 und mehr Kindern: 2,40 %
    1,20 % trägt der Arbeitnehmer
    1,20 % trägt der Arbeitgeber

     

  • Beitragstragung in Sachsen bis zum 30.06.2023

    Bei Eltern beträgt der Beitragssatz 3,05 % (unabhängig der Gesamtanzahl der Kinder)
    2,025 % trägt der Arbeitnehmer
    1,025 % trägt der Arbeitgeber

    Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres beträgt der Beitragssatz 3,40 %
    2,375 % trägt der Arbeitnehmer
    1,025 % trägt der Arbeitgeber

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