Angebote für Kinder
Noch wichtiger als das eigene Wohlbefinden ist den meisten Menschen die Gesundheit ihrer Kinder. Gerade in den ersten Lebensjahren stehen daher regelmäßige Untersuchungen an, bei denen die Kleinen durchgecheckt werden und die Entwicklung beobachtet wird. Bei jeder U- und J-Untersuchung prüft der Arzt die altersgerechte Entwicklung Ihres Kindes und führt alle wichtigen Schutzimpfungen durch.
Übrigens: Die Salus BKK übernimmt als besondere Zusatzleistung nicht nur die Kosten für die gesetzlichen U- und J-Untersuchungen, sondern auch für die ergänzenden Untersuchungen U10, U11 und J2 bei zugelassenen Vertragsärzten im Rahmen des Vertrages „Clever für Kids“. Außerdem übernehmen wir die anfallenden Kosten für alle empfohlenen Schutzimpfungen.
Vorsorgeuntersuchungen für Babys
- U1: 2. - 4. Lebensstunde
Die U1 wird direkt nach der Geburt durchgeführt und über die Krankenversicherungskarte der Mutter abgerechnet. Dabei prüft der Arzt alle Lebensfunktionen des Säuglings.
- U2: 3. - 10. Lebenstag
Die U2 wird meist kurz vor der Entlassung aus dem Krankenhaus gemacht. Dabei werden Haut, Organe und Geschlechtsteile beurteilt und auch Blut zum Screening entnommen. Außerdem klärt der Arzt bereits über Mundhygiene und die Pflege der ersten Zähne auf.
- U3: 4. - 5. Lebenswoche
Die U3 findet zum ersten Mal bei Ihrem niedergelassenen Kinderarzt statt. Dieser achtet dabei besonders auf Ernährungszustand und Gewicht, Trinkverhalten, altersgerechtes Bewegungsverhalten sowie Augenreaktionen, Hörvermögen und Schlafgewohnheiten.
- U4: 3. - 4. Lebensmonat
Bei der U4 werden vor allem Motorik, Skelett und Nervensystem untersucht. Die Untersuchung kann mit den ersten Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf sowie gegen schwere Hirnhautentzündung und Kinderlähmung verbunden werden.
- U5: 6. - 7. Lebensmonat
In der U5 testet der Kinderarzt schwerpunktmäßig die altersgerechte Bewegungsfähigkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes. Außerdem sind nun die Folgeimpfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf sowie gegen schwere Hirnhautentzündung und Kinderlähmung fällig.
- U6: 10. - 12. Lebensmonat
Bei der U6 prüft der Kinderarzt das selbstständige Essen und die Verdauung, das Hören, Sehen und Sprechen sowie die Bewegungsentwicklung. Außerdem steht die abschließende Immunisierung gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf sowie gegen schwere Hirnhautentzündung und Kinderlähmung auf dem Programm. Des Weiteren kann die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln erfolgen.
Vorsorgeuntersuchungen für Klein- und Schulkinder
- U7: 21. - 24. Lebensmonat
Die Entwicklungsschritte des vergangenen Jahres werden bei der U7 geprüft. Der Kinderarzt kontrolliert, ob Ihr Kind alleine gehen, richtig hören und sehen kann, Gesprochenes versteht und auf einfache Fragen reagiert. Außerdem wird es Zeit für die zweite Masern-, Mumps- und Röteln-Impfung.
- U7a: 34. - 36. Lebensmonat
Seit 2008 gibt es als Ergänzung zu den anderen Untersuchungen die U7a, um die Früherkennungslücke zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr zu schließen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Erkennen und Behandeln von Sehstörungen sowie die sprachliche und körperliche Entwicklung.
- U8: 46. - 48. Lebensmonat
Das Wachstum sowie die geistige Entwicklung stehen im Zentrum der U8. Darüber hinaus werden erneut das Sprach- und Hörvermögen und die Funktion der inneren Organe getestet.
- U9: 60. - 64. Lebensmonat
Mit der U9 werden noch vor Schuleintritt mögliche Entwicklungsverzögerungen untersucht. Der Kinderarzt überprüft dazu alle Organe, beurteilt die Schulfähigkeit sowie das Seh- und Hörvermögen, die Konzentration, die Körperhaltung, das Sprach- und Sozialverhalten sowie die Selbstständigkeit des Kindes.
- U10: 7. - 8. Lebensjahr (Salus PLUS)
Die U10 ist keine gesetzliche sondern eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei Kindern zwischen 7 und 8 Jahren. Der Kinderarzt prüft, ob Anzeichen einer Lese- oder Rechtschreibschwäche, Rechenstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung oder Verhaltensstörungen vorliegen.
- U11: 9. - 10. Lebensjahr (Salus PLUS)
Hauptschwerpunkte der U11 sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Die U11 ist keine gesetzliche Vorsorgeuntersuchung sondern eine zusätzliche Leistung der Salus BKK.
Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche
- J1: 12. - 14. Lebensjahr
Bei der J1 soll festgestellt werden, ob die Pubertätsentwicklung normal verläuft, gleichzeitig soll aber auch die seelische Situation des Jugendlichen beleuchtet werden. Zur J1 gehören u. a. eine Blutuntersuchung sowie ein Aufklärungsgespräch zu Sexualität und Suchtgefahren.
- J2: 16. - 17. Lebensjahr (Salus PLUS)
Für Jugendliche empfiehlt sich mit 16 Jahren die J2-Untersuchung. Auf dem Programm stehen dabei das Erkennen und die Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Sozialisations- und Verhaltensstörungen sowie die Diabetes-Vorsorge. Die J2 ist keine gesetzliche Vorsorgeuntersuchung sondern eine zusätzliche Leistung der Salus BKK.
Zahnärztliche Vorsorge
Bereits im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 achtet der Arzt darauf, dass die Zähne Ihres Kindes von Anfang an gesund sind und es auch bleiben. Ergänzend hierzu hat jedes Kind ab dem Alter von zweieinhalb Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Kinder, die das sechste, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen im Rahmen der Individualprophylaxe bei Ihrem Zahnarzt zweimal im Jahr zahnärztlich untersuchen lassen. Dazu gehört zum Beispiel die Mundhygieneunterweisung oder bei den großen Backenzähne die Fissurenversiegelung. Bitte sprechen Sie Ihren Zahnarzt dazu an.