Selbsthilfe – Unterstützung durch die Salus BKK
Über 3,5 Millionen Menschen engagieren sich zur Zeit in Selbsthilfegruppen. Um diese bei ihrer alltäglichen Arbeit zu unterstützen, fördern wir ausgewählte Gruppen mit finanziellen Mitteln.
Selbsthilfegruppen werden immer wichtiger, weil Sie eine wertvolle Ergänzung für das soziale und gesundheitliche Versorgungssystem sind. Die Salus BKK unterstützt seit Jahren die Aktivität der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. 2024 werden wir in der kassenindividuellen Projektförderung insgesamt 38.787,15 Euro investieren.
Selbsthilfeförderung
Selbsthilfeförderung wird insbesondere für Projekte gewährt, die zur Bewältigung einer Erkrankung beitragen. Stark freizeitorientierte Vorhaben oder die Anschaffung von z.B. Notebooks etc. wird von der GKV nicht gefördert.
Außerdem haben Selbsthilfegruppen auch seitens der Spitzenverbände und des Gesetzgebers den Auftrag, ihre digitalen Angebote datenschutzsicher zu erweitern. Die Krankenkassen haben daher die Zeit genutzt und im Jahr 2022 den Leitfaden für die Selbsthilfeförderung überarbeitet. Interessierte Selbsthilfegruppen finden den aktuellen Leitfaden im Internet auf der Webseite des GKV Spitzenverbands.
Unterstützung bei der Umsetzung erhalten die Gruppen bei ihren regionalen Selbsthilfekontaktstellen. Interessierte und Betroffene informieren sich über die Selbsthilfe in Deutschland am besten im Internet: https://www.nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen/.
Antrag auf Selbsthilfeförderung stellen
Wir sind an ein strenges Verfahren bei der Vergabe von Geldern für die Selbsthilfeförderung gebunden. Um einen Antrag genehmigen zu können, benötigen wir das Antragsformular, komplett und leserlich ausgefüllt, sowie eine Neutralitäts- und Datenverwendungserklärung. Mit eingereicht werden müssen auch der Finanzierungsplan und eine Kostenkalkulation. Die Selbsthilfegruppe muss auf die Förderung durch die Salus BKK in geeigneter Weise, z.B. auf der Homepage, hinweisen.
Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehört z. B. die ehrenamtliche Tätigkeit der Selbsthilfegruppen und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit. Wichtig ist auch, dass die Mittel sparsam und zweckgebunden verwendet werden. Des Weiteren müssen formale Voraussetzungen eingehalten werden: die Selbsthilfegruppe muss unter anderem mindestens sechs Mitglieder haben, offen für neue Mitglieder sein und über ein eigenes Konto verfügen.
Bitte beachten Sie: Die Vergabe von Fördermitteln für Selbsthilfegruppen 2023 ist bereits abgeschlossen. Interessierte Selbsthilfegruppen können die Antragsunterlagen für 2024 bis zum 31. März 2024 einreichen. Aber keine Sorge: Auch wenn Sie diesen Termin verpassen, können danach noch Anträge gestellt werden.
Zur Beantragung der Förderung reichen die Selbsthilfegruppen ihre Unterlagen im Original bei der Salus BKK, Selbsthilfeförderung, Siemensstraße 5a, 63263 Neu-Isenburg ein. Blanko Antragsformulare können Sie unter gesund [at] salus-bkk.de anfordern.
Holger Tietz
- picture_as_pdfRegelungen zur AntragsstellungDownload