Soziale Sicherung
Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein. Durch die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen genießen auch Sie als angehörige Pflegeperson unter bestimmten Voraussetzungen einen besonderen Schutz durch die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Die Voraussetzungen
Ihre Sicherheit
- Rentenversicherung
Für Pflegepersonen zahlt die Salus Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand.
- Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
Pflegepersonen haben die Möglichkeit sich per Antrag in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern, wenn ein Pflegebedürftiger ab dem Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, gepflegt wird. Weiterhin werden für Pflegepersonen, welche ins Erwerbsleben zurückkehren wollen, die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur übernommen. In bestimmten Fällen besteht ferner ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Gesetzliche Unfallversicherung
Durch die Pflegeversicherung werden Pflegepersonen in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen, wenn ein Pflegebedürftiger ab dem Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, gepflegt wird. Damit sind sie bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit abgesichert, auch bei Fahrt von und zu dem Pflegebedürftigen.