Krankentagegeld – Absicherung im Krankheitsfall
Selbstständige, unständig Beschäftigte und Künstler können sich mit der Salus BKK gegen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit absichern. Hierzu können Sie neben dem gesetzlichen Krankengeld auch unsere Krankengeld-Wahltarife auswählen:
Gesetzliches Krankengeld
Das gesetzliche Krankengeld wird ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Ausgangswert für die Berechnung ist dabei der letzte vorliegende Steuerbescheid. 70 % des hieraus hervorgehenden Gewinns werden auf den Monat bzw. Tag heruntergerechnet als Krankengeld gezahlt. Damit Sie Krankengeld erhalten, müssen Sie nachweisen, dass durch die Arbeitsunfähigkeit eine Gewinnminderung bzw. ein Verlust eintritt.
Für den Krankengeldanspruch wird der Tarif vom ermäßigten Beitragssatz (15,59 % inkl. Zusatzbeitrag) auf den allgemeinen Beitragssatz (16,19 % inkl. Zusatzbeitrag) umgestellt.
Wahltarif Krankengeld
Für Versicherte im Höchstbeitrag wird das gesetzliche Höchstkrankengeld aus der BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze errechnet. Wenn der entsprechende Gewinnverlust höher ausfällt, lässt sich das gesetzliche Krankengeld durch unsere Wahltarife noch aufstocken. Die Wahltarife richten sich an Selbstständige, unständig Beschäftigte und Künstler. Das gesetzliche und das Wahltarif-Krankengeld dürfen jedoch zusammen 70 % des Gewinns aus dem letzten Steuerbescheid nicht überschreiten.
Wahltarif Krankengeld für Selbstständige und unständig Beschäftigte
Mit diesem Wahltarif können Sie das gesetzliche Krankengeld für den Zeitraum von der siebten bis zur 78. Woche aufstocken. Das ist möglich, wenn das Höchstkrankengeld 70 % Ihres entgangenen Einkommens nicht abdeckt. Sie können das Krankentagegeld bis auf maximal diesen Betrag aufstocken. Selbstständige und unständig Beschäftigte können sich für diesen Wahltarif entscheiden, wenn sie bereits das gesetzliche Krankengeld gewählt haben. Zu Beginn des Tarifs besteht eine dreimonatige Wartezeit. Während dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld.
Wahltarif Krankengeld für Künstler
Mit diesem Wahltarif können Künstler den Zeitraum von der dritten bis zur sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit absichern. Die Höhe des Krankentagegelds ist frei wählbar und liegt zwischen 10 und 90 Euro. Es darf jedoch nicht mehr als 70 % des durchschnittlichen Einkommens betragen. Künstler können sich für diesen Wahltarif entscheiden, wenn sie bereits das gesetzliche Krankengeld gewählt haben. Zu Beginn des Tarifs besteht eine dreimonatige Wartezeit. Während dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld.
Bindungsfrist
Die Wahl dieses Tarifangebots löst eine dreijährige Bindung an die Salus BKK aus.
Team Krankengeld
Anschrift für Ihre Krankmeldung:
Salus BKK
Barfußgässchen 15
04109 Leipzig