Haushaltshilfe
Im einen Moment ist noch alles in Ordnung und im nächsten ist ein Unfall passiert oder Sie leiden unter einer schweren Erkrankung, mit der eine eigene Haushaltsführung nicht mehr möglich ist. Gerade Alleinstehende stehen hier vor der Frage, wie sie in den nächsten Wochen oder Monaten zurechtkommen sollen. Hier helfen wir Ihnen und übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Was übernimmt die Salus BKK?
Zum Einen besteht für Sie ein gesetzlicher Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Sie sich als haushaltsführende Person wegen eines stationären Aufenthalts nicht um den Haushalt kümmern können und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Hier übernehmen wir die Haushaltshilfe für die Dauer des Aufenthalts.
Zum Anderen haben Sie bei schwerer Erkrankung und im Haushalt lebenden Kindern unter 12 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe für die Dauer von 26 Wochen. Wir finden das zu wenig und übernehmen im Rahmen unserer ZusatzleistungenZusatzleistungen die Haushaltshilfe für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr für einen Zeitraum von 52 Wochen.
Wir unterstützen Sie aber auch dann, wenn kein Kind bei Ihnen im Haushalt lebt. Für alleinlebende Versicherte beträgt der Zeitraum für Haushaltshilfe 13 Wochen – ebenfalls mehr als die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen vier Wochen.
Versicherte über 18 Jahren zahlen nur einen geringen Eigenanteil von 10% der Kosten, minimal fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
Wir können eine Haushaltshilfe dann erstatten, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Das gilt sowohl für Familien mit Kindern als auch für Alleinerziehende und Alleinstehende.
Wie funktioniert die Inanspruchnahme?
Ihr Arzt bescheinigt Ihnen, dass und für welchen Zeitraum Sie eine Haushaltshilfe benötigen. Die Originalbescheinigung reichen Sie einfach bei uns ein. Aber Achtung: der Antrag muss unbedingt vor der Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden. Als Nachweis für die erbrachten Leistung, bitten wir Sie, den in der Genehmigung beigefügten Leistungsnachweis auszufüllen.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightStatt einer Haushaltshilfe bleibt mein Lebensgefährte zu Hause. Erhält er dafür einen Nettoverdienstausfall?
Nein, einen Nettoverdienstausfall zum Höchstbetrag erhalten nur Ehegatten.
- keyboard_arrow_rightErhalten Verwandte bei Erbringung von Haushaltshilfe den gesetzlich festgelegten Stundensatz?
Verwandte 1. und 2. Grades erhalten keinen Stundensatz, da hier eine moralische Verpflichtung zur Hilfe besteht. Möglich ist jedoch die Erstattung von Fahrkosten oder Verdienstausfall.
- keyboard_arrow_rightWelche Krankenkasse trägt die Kosten der Haushaltshilfe, wenn mein Partner und ich bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind?
Die Krankenkasse, deren Versicherter den Fall auslöst, ist auch für die Kosten der Haushaltshilfe zuständig.
- keyboard_arrow_rightKann bei chronischen Erkrankungen Haushaltshilfe auch auf Dauer beantragt werden?
Nein, da die Haushaltshilfe als eine Leistung zur Hilfe im Notfall und bei vorübergehenden Erkrankungen gedacht ist.
- keyboard_arrow_rightKann Haushaltshilfe auch rückwirkend beantragt werden?
Grundsätzlich muss eine Haushaltshilfe im Vorfeld beantragt werden.