Die ePA für alle kommt – auch für Sie?
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle verfügbar sein. Sie bietet die Chance, die Art und Weise zu verbessern, wie wir unsere Gesundheitsdaten verwalten und miteinander teilen. Hierzu haben Sie vor Kurzem ein entsprechendes Informationsschreiben von uns erhalten. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst:
Die Vorteile der ePA
Die ePA kommt mit einer Vielzahl an Vorteilen und bietet Ihnen u.a. die Möglichkeit, Ihre medizinischen Informationen sicher und zentral zu speichern, sodass Sie jederzeit und überall Zugriff darauf haben.
Und auch das spricht für die Nutzung der ePA:
Sie behalten die Kontrolle
Sie selbst können in der ePA übrigens auch Gesundheitsdokumente digital abspeichern und verwalten. So haben Sie wichtige Papiere digital immer dabei und können diese z.B. bei einem Facharzttermin zur Verfügung stellen.
Am einfachsten verwalten Sie Ihre elektronische Patientenakte beispielsweise mit der Salus ePA-App. Mit ihr können Sie die ePA jederzeit aufrufen und z.B. auch den Zugriff für medizinisches Personal freigeben oder einzuschränken. Auch ohne Smartphone können Sie mittels Desktop-Client Ihre ePA über einen PC oder Laptop aufrufen.
Die Salus BKK hat übrigens keinen Zugriff auf die Inhalte Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie alleine steuern, wer welche Daten (wie lange) sehen oder Informationen in Ihrer ePA hinterlegen darf.
Die ePA ist freiwillig
Die elektronische Patientenakte ist für Sie weiterhin freiwillig und nicht verpflichtend. Wir möchten Sie dennoch ermutigen, die vielen Vorteile der elektronischen Patientenakte zu nutzen und damit einen Beitrag zur stetigen Verbesserung unser aller Gesundheitsversorgung zu leisten.
Sie sind sich noch unsicher? Dann probieren Sie die ePA doch ab Anfang 2025 zunächst einmal aus und überzeugen Sie sich selbst. Sie brauchen dafür nichts weiter zu unternehmen. Mit dem Start der ePA werden Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. Ihnen steht natürlich auch nach der Einführung jederzeit die Möglichkeit eines Widerspruchs offen.
Sie sind nicht überzeugt?
Viele Antworten auf Fragen rund um die ePA finden Sie auf unserem speziellen ePA-Bereich (↗), den wir regelmäßig aktuell halten. Wenn Sie jedoch trotzdem Bedenken haben und die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, haben Sie selbstverständlich auch bereits vor deren Anlegung die Möglichkeit, dieser zu widersprechen. Wir haben für Sie ein Formular vorbereitet, dass Sie im Widerspruchsfall bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden.