Mutterschaftsgeld

Die Geburt eines Kindes ist ein neuer Lebensabschnitt. Damit für Sie in dieser Zeit kein finanzieller Nachteil – z.B. durch eine Pause im Job – entsteht, erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld. So können Sie sich voll und ganz auf das besondere Ereignis einlassen und sich um Ihren Nachwuchs kümmern.

 

Voraussetzungen für die Zahlung von Mutterschaftsgeld

  • Sie sind schwanger oder haben kürzlich entbunden und sind bei uns Mitglied
  • Sie haben zu Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I
  • Sie sind Mitglied bei uns, stehen in einem Beschäftigungsverhältnis und erhalten in der Zeit der Mutterschutzfrist kein Arbeitsentgelt


Bitte beachten Sie: Sind Sie bei uns freiwillig versichert, z.B. als Selbstständige, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt mit uns auf, um eine individuelle Lösung für Sie zu finden.  

 

Anspruchsdauer

Sie erhalten von uns Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhalten Sie nach der Geburt für 12 Wochen Mutterschaftsgeld. Bei Frauen, die früher als vom Arzt vorausberechnet entbunden haben (vorzeitige Entbindung, aber keine Frühgeburt), verlängert sich das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Die Gesamtdauer der Schutzfrist beträgt in jedem Fall 14 bzw. 18 Wochen.

 

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettoarbeitsentgelt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber.

 

Wie funktioniert die Auszahlung?

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen. Diese Bescheinigung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. Anschließend setzen wir uns mit Ihrem Arbeitgeber zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Verbindung und leiten alles Weitere in die Wege.

Häufig gestellte Fragen

Ansprechpartner

Team Entgeltersatzleistungen

Telefon0341 45337-3416
Fax0341 45337-515
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