Parodontitis-Behandlung
Parodontitis ist eine Volkskrankheit, von der Millionen Erwachsene in Deutschland betroffen sind. Bei der Parodontitis handelt es sich um eine Entzündung des sogenannten Zahnhalteapparats. Sie greift also den Kieferknochen an und führt deshalb unbehandelt zum Zahnverlust. Ursache ist meist eine schlechte Mundhygiene, jedoch kann Parodontitis auch andere Ursachen haben. Bei der systematischen Behandlung von Parodontitis entfernt der Zahnarzt Beläge an schwer zugänglichen Zahnfleischtaschen und Wurzelgabelungen, an den Oberflächen der Zahnhälse und Zahnwurzeln. Durch die Therapie kann die Krankheit nicht rückgängig gemacht, sondern nur zum Stillstand gebracht werden. Die Therapie richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung.
Was übernimmt die Salus BKK?
Wir übernehmen für Betroffene nicht nur die akute Therapie der Parodontitis, sondern auch die Vor- und Nachbehandlung. Hierzu zählt eine spezielle Früherkennungsuntersuchung, der sogenannte Parodontale Screening Index (PSI), den Sie alle zwei Jahre als Salus Versicherter in Anspruch nehmen können. Beim PSI wird mit einer Spezialsonde die Tiefe der Zahnfleischtaschen gemessen. Die langfristige Nachbehandlung wird „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt. Bei der UPT kontrollieren die Zahnärzte die Mundhygiene, reinigen die Zähne und messen und reinigen falls nötig die Zahnfleischtaschen. Innerhalb von zwei Jahren übernehmen wir die UPT in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung mehrmals für Sie. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich.
Welche Vorraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
Sollten Sie unter Parodontitis leiden, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag bei uns gestellt werden. Dafür erstellt der Zahnarzt nach der Diagnose einen Heil- und KostenplanHeil- und Kostenplan, den Sie bei uns einreichen müssen. Eine Parodontitis gilt als behandlungsbedürftig, wenn Zahnfleischtaschen eine Tiefe von mindestens 4 Millimetern haben.