Schutzimpfungen
Wir wollen, dass Sie und Ihre Familie umfassend vor unliebsamen Krankheiten geschützt sind. Deshalb übernehmen wir die Kosten für viele Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungsrichtline.
Was übernimmt die Salus BKK?
Wir übernehmen alle wichtigen Impfungen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, z. B. die Impfung gegen
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Zu den Impfungen, die empfohlen werden, gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts regelmäßig Auskunft. Ob Sie die persönlichen Voraussetzungen nach diesen Empfehlungen (Alter und zeitlicher Abstand zur letzten Impfung) erfüllen, entscheidet dann Ihr Hausarzt.
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Für die von der STIKO empfohlenen Impfungen legen Sie beim Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Er rechnet die Beratung, die Impfleistung und den Impfstoff direkt mit uns ab.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWer legt fest welche Impfungen übernommen werden?
Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurden.
- keyboard_arrow_rightWann ist eine Kostenübernahme nicht möglich?
Bei Impfungen, die aus beruflichen Gründen erforderlich sind, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Gleiches gilt für Reiseschutzimpfungen für dienstliche Auslandsreisen.
- keyboard_arrow_rightÜbernimmt die Salus BKK die Kosten für die Meningokokken B-Impfung?
Seit dem 18. Januar 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut die Impfung gegen Meningokokken B. Für einen frühen Schutz gegen die seltene, aber schwere Erkrankung werden drei Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen. Die Empfehlung schließt Nachholimpfungen bis zum fünften Geburtstag ein. Die STIKO hat damit ihre bereits bestehende Empfehlung für eine Impfung für spezifische Risikogruppen auf alle Babys und Kleinkinder ausgeweitet.
Mit der Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung wurde der Prozess für die Aufnahme der Meningokokken B-Impfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen angestoßen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zwei Monate Zeit, die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) festzulegen.
Ab dem 30.05.2024 ist die Kostenübernahme zu Lasten der GKV möglich.