Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft ist keine leichte. In manchen Fällen lassen die Umstände jedoch keine andere Möglichkeit zu. Die Salus BKK unterstützt Frauen bei diesem Schritt, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.

Vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch ist eine ärztliche Beratung ratsam. Die Kosten dafür übernimmt die Salus BKK.

Beratung bei ungewollter Schwangerschaft

  • Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch

    Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt den Ablauf eines Abbruches. Demnach müssen Frauen sich mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch von einer anerkannten Einrichtung über das Für und Wider einer Schwangerschaft beraten lassen. Die Frist von drei Tagen soll sicherstellen, dass die Entscheidung nicht unbedacht getroffen wird. Die Beratung muss mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.

  • Abbruch einer Schwangerschaft aus medizinischen Gründen oder nach einem Sexualdelikt

    Bei einer „kriminologischen Indikation“ und einer „medizinischen Indikation“ besteht keine Beratungspflicht. Dennoch ist es auch hier zu empfehlen, sich beraten zu lassen.  

    Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren schwerwiegend gefährdet. In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne Fristbegrenzung möglich.

    Bei einer kriminologischen Indikation wurde die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung, eine sexuelle Nötigung oder einen Kindesmissbrauch verursacht. Eine Anzeige muss nicht erfolgt sein. Der Arzt muss feststellen, dass die Schwangerschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit eine kriminologische Indikation hat. Der Schwangerschaftsabbruch ist nur bis Ende der 12. Woche nach der Empfängnis möglich.

Verfahren beim Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich nur möglich, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Der Schwangerschaftsabbruch ist medikamentös oder operativ möglich. Welche Methode bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet Ihr Arzt.
 

Wie erfolgt eine Kostenübernahme?

Die Salus BKK übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch für:

  • die ärztliche Beratung vor dem Abbruch
  • die ärztlichen Leistungen vor und nach dem Eingriff
  • die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
     

Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch?

Die Kosten für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch liegen zwischen 350 und 500 Euro. Ein stationärer Schwangerschaftsabbruch kostet mehr als 500 Euro. Die Kosten sind bei einem Abbruch auf eigenen Wunsch  selbst zu tragen.

Häufig gestellte Fragen

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
Zurück zum Anfang Pfeil nach oben