Schwangerschaftsabbruch
Die Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft ist keine leichte. In manchen Fällen lassen die Umstände jedoch keine andere Möglichkeit zu. Die Salus BKK unterstützt Frauen bei diesem Schritt, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.
Vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch ist eine ärztliche Beratung ratsam. Die Kosten dafür übernimmt die Salus BKK.
Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
- Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt den Ablauf eines Abbruches. Demnach müssen Frauen sich mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch von einer anerkannten Einrichtung über das Für und Wider einer Schwangerschaft beraten lassen. Die Frist von drei Tagen soll sicherstellen, dass die Entscheidung nicht unbedacht getroffen wird. Die Beratung muss mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.
- Abbruch einer Schwangerschaft aus medizinischen Gründen oder nach einem Sexualdelikt
Bei einer „kriminologischen Indikation“ und einer „medizinischen Indikation“ besteht keine Beratungspflicht. Dennoch ist es auch hier zu empfehlen, sich beraten zu lassen.
Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren schwerwiegend gefährdet. In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne Fristbegrenzung möglich.
Bei einer kriminologischen Indikation wurde die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung, eine sexuelle Nötigung oder einen Kindesmissbrauch verursacht. Eine Anzeige muss nicht erfolgt sein. Der Arzt muss feststellen, dass die Schwangerschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit eine kriminologische Indikation hat. Der Schwangerschaftsabbruch ist nur bis Ende der 12. Woche nach der Empfängnis möglich.
Verfahren beim Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich nur möglich, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Der Schwangerschaftsabbruch ist medikamentös oder operativ möglich. Welche Methode bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet Ihr Arzt.
Wie erfolgt eine Kostenübernahme?
Die Salus BKK übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch für:
Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch?
Die Kosten für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch liegen zwischen 350 und 500 Euro. Ein stationärer Schwangerschaftsabbruch kostet mehr als 500 Euro. Die Kosten sind bei einem Abbruch auf eigenen Wunsch selbst zu tragen.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWas ist zu beachten bei einem Abbruch einer Schwangerschaft aus medizinischen Gründen oder nach einem Sexualdelikt?
In einigen Fällen übernimmt die Salus BKK auch die Kosten für den Abbruch selbst. Und zwar dann, wenn die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft schwerwiegend gefährdet ist oder das Kind durch ein Sexualdelikt (zum Beispiel Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern) gezeugt wurde. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Gutachten das belegt, dass eine medizinische oder kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegt.
- keyboard_arrow_rightWie erfolgt die Kostenübernahme für Frauen ohne Einkommen oder Versicherung?
Für Frauen mit geringem oder ohne Einkommen übernimmt das Bundesland, in dem sie leben, die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Das gilt auch für Frauen, die in keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Leistungen sind dann bei einer örtlich ansässigen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Die Salus BKK ist bei der Antragsstellung gerne behilflich.