Hilfsmittel
Im Falle einer Erkrankung helfen Hilfsmittel dabei, den Alltag zu erleichtern und besser zurechtzukommen. Gemeinsam mit unseren Vertragspartnern kümmern wir uns um eine schnelle und individuelle Versorgung mit dem für Sie passenden Hilfsmittel.
Was übernimmt die Salus BKK?
Hilfsmittel, wie etwa Rollstühle, Hörgeräte und Körperersatzstücke werden in Höhe der Vertragssätze übernommen. Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres leisten als gesetzliche Zuzahlung 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten für das Mittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie z.B. Inkontinenzartikeln kann die gesetzliche Zuzahlung auch unter 5 Euro betragen.
Für die Hilfsmittelgruppen
wurden bundesweit einheitliche Festbeträge festgesetzt. Hier finden Sie die wesentlichen Inhalte unserer Hilfsmittelverträge.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit wir die Kosten übernehmen können ist eine Verordnung vom Arzt für das medizinisch erforderliche Hilfsmittel notwendig. Diese prüfen wir gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag des Anbieters. Es können nur Hilfsmittel übernommen werden, welche im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind und von einem Vertragspartner der Salus BKK abgegeben werden.
Wie funktioniert die Inanspruchnahme?
Ihr Arzt stellt eine kassenärztliche Verordnung bzw. Rezept über das notwendige Hilfsmittel aus. Das Sanitätshaus oder die Apotheke reicht Ihre Verordnung mit einem Kostenvoranschlag bei uns ein. Anschließend prüfen wir, ob eine Versorgung im Rahmen von den Hilfsmittelrichtlinien erfolgen kann und ob der Leistungserbringer einen Vertrag mit uns hat.
Sofern Sie Ihr Rezept noch nicht bei einer Apotheke oder einem Sanitätshaus abgegeben haben, können Sie sich gerne selbst einen Vertragspartner Ihrer Salus BKK heraussuchen (bitte klicken Sie dafür hier). Anschließend gehen Sie mit Ihrem Rezept zu dem von Ihnen frei gewählten Vertragspartner. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern. Eine vorherige Übersendung des Rezeptes an Ihre Salus BKK ist nicht notwendig.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWas kann ich tun, wenn mein Hilfsmittel defekt ist?
Wenn Ihr Hilfsmittel defekt ist, wenden Sie sich bitte direkt an den Vertragspartner (Sanitätshaus), von welchem Sie das Hilfsmittel geliefert bekommen haben. Dieser wird sich umgehend um die Reparatur kümmern. Alternativ können Sie uns auch direkt unter der Telefonnummer 06102/2909-1703 oder per hilfsmittel [at] salus-bkk.de (E-Mail) kontaktieren. Wir werden sofort den Vertragspartner informieren und die Reparatur in die Wege leiten, so dass Ihr Hilfsmittel schnellstmöglich wieder voll funktionsfähig ist.
- keyboard_arrow_rightÜbernimmt die Salus BKK sensomotorische bzw. propriozeptive Einlagen?
Der Unterschied zu den Standard- und Sondereinlagen nach Maß besteht darin, dass die sensomotorischen oder propriozeptiven Einlagen auf die Muskulatur wirken und dadurch die Fußfehlstellung korrigiert werden soll.
Die Wirksamkeit konnte anhand von Studien bisher nicht nachgewiesen werden. Daher ist diese Leistung nicht im gesetzlichen Katalog enthalten. Im Rahmen unserer Satzung ist jedoch eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 78 Euro pro Kalenderjahr möglich.
- keyboard_arrow_rightIn welchen Abständen kann ich Hilfsmittel beantragen?
Hierzu kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Es ist immer vom individuellen Einzelfall und der Produktgruppe abhängig. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an das Hilfsmittelteam unter der Telefonnummer 06102/2909-1703 oder per hilfsmittel [at] salus-bkk.de (E-Mail). Wir beraten Sie gerne.
Team Hilfsmittel
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