Gesetzliche Zuzahlungen
Bei einigen Leistungen wie Arzneimittel, Haushaltshilfe oder Krankenhausbehandlung ist eine Beteiligung an den Kosten gesetzlich vorgeschrieben. Diesen begrenzten Eigenanteil nennt man Zuzahlungen. Sie werden zum Beispiel bei Medikamenten, Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik) oder Klinikaufenthalten erhoben. Hier ein Überblick, über die wichtigsten Zuzahlungen.
Leistungen | Zuzahlung | Ausnahmen |
---|---|---|
Arznei- und Verbandmittel | 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten des Mittels zu zahlen | 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Fahrkosten stationäre Behandlung (bei ambulanten Fahrten Übernahme nur in besonderen Ausnahmefällen , vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich) | 10% des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro; zu zahlen sind nicht mehr als die Kosten des Fahrpreises | Keine (auch nicht für Kinder und Jugendliche) |
Haushaltshilfe | 10% der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro | 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Häusliche Krankenpflege | 10% der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme der Leistung je Kalenderjahr, zzgl. 10 Euro je Verordnung | 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Heilmittel | 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung | 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Hilfsmittel | 10% des Hilfsmittels (z. B. Hörgerät), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten eines Mittels zu zahlen | Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz); Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat; 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Krankenhausbehandlung | 10 Euro pro Tag | Begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr, 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Mütter- bzw. Väterkuren | 10 Euro pro Tag | 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Soziotherapie | 10% der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro | 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation | 10 Euro pro Tag | Bei Anschlussheilbehandlungen - Begrenzung auf 28 Tage im Kalenderjahr; 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |