Arznei- und Verbandmittel

Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall haben Sie Anspruch auf die vom Arzt verordneten Arzneimittel. Wir übernehmen die Kosten für alle zur Behandlung erforderlichen verschreibungspflichtigen Medikamente und Verbandmittel, in der von dem Gesetzgeber festgelegten Höhe. Ob ein Zuzahlungsbetrag erforderlich ist, ist von Medikament zu Medikament unterschiedlich.

 

Was übernimmt die Salus BKK ?

Die Salus BKK übernimmt die Kosten für verordnungsfähige Arznei- und Verbandmittel bis zur Höhe der Festbeträge bzw. des Apothekenabgabepreises abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Liegt der Preis eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels über dem Festbetrag – da der Hersteller des Arzneimittels den Preis nicht gesenkt hat  – dürfen wir die Differenz nicht ausgleichen. Sie müssen in der Apotheke den Preisunterschied selbst zahlen.

Für empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille) übernehmen wir die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Wir übernehmen die Kosten nur für Medikamente, die Ihnen ärztlich auf einem Kassenrezept verordnet wurden. Die Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente dürfen wir nur für Personen unter 18 Jahren oder bei besonderen medizinischen Indikationen übernehmen. Lifestyle-Arzneimittel wie z. B. Präparate zum Abnehmen oder eingeschränkt verordnungsfähige, aber apothekenpflichtige Präparate beispielsweise für Erkältungen, dürfen nicht erstattet werden.

Rezeptarten  
rosa Kassenrezept Hier handelt es sich um verordnungsfähige Medikamente, die medizinisch notwendig und rezept- oder apothekenpflichtig sind. Das Rezept ist einen Monat gültig.
gelbes Kassenrezept Rezepte dieser Art werden für bestimmte Medikamente ausgestellt, die unter die Betäubungsverordnung fallen, wie zum Beispiel Schmerzmittel. Dieses Rezept ist nur sieben Tage gültig.
blaues Privatrezept Hier behandelt Sie der Arzt als Privatpatient und verordnet Ihnen auch Arznei- und Verbandmittel, die er für nicht notwendig hält, die Sie aber gern haben möchten. Das Rezept ist drei Monate gültig, es sei denn, der Arzt hat etwas anderes angegeben. Die Kosten für die privat verschriebenen Medikamente tragen Sie selbst.
grünes Empfehlungsrezept Auf einem grünen Rezept empfiehlt Ihnen Ihr Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Diese Medikamente darf die Krankenkasse nicht bezahlen. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig, da sie nur Empfehlungscharakter haben.

Gesetzliche Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr hat der Gesetzgeber eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament festgelegt. Diese Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten für das Arzneimittel. Bestimmte Personengruppen können sich von den Zuzahlungen befreien lassen.


Wie funktioniert die Inanspruchnahme?

Legen Sie das vom Arzt ausgestellte Rezept in der Apotheke vor. Diese rechnet direkt mit uns ab. Sie zahlen nur den Zuzahlungsbetrag und ggf. die Mehrkosten.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Arzneimittel übernimmt die Salus BKK?

    Die Salus BKK übernimmt die Kosten für verordnungsfähige Arznei- und Verbandmittel bis zur Höhe der Festbeträge bzw. des Apothekenabgabepreises abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen.

  • Wer muss Zuzahlungen entrichten und wie hoch sind die gesetzlichen Zuzahlungen?

    Zuzahlungen zu Arzneimitteln fallen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr an. Grundsätzlich liegen diese bei 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Mittel. Allerdings müssen Sie nicht mehr als die Kosten des Mittels zahlen. Für Harn- und Blutteststreifen besteht Zuzahlungsfreiheit, sofern sie ärztlich verordnet wurden.

  • Was ist ein Festbetrag?

    Der Festbetrag ist der Betrag, bis zu dem die Krankenkasse ein Arzneimittel bezahlt. Festbeträge werden in einem gesetzlichen Verfahren festgelegt. Sie werden mindestens einmal jährlich überprüft und, wenn nötig, verändert. Sie sollen dazu dienen, die Verkaufspreise der Medikamente zu reduzieren.

  • Für welche Medikamente kann mein Arzt kein Kassenrezept ausstellen?

    Arzneimittel, die ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden können (sog. Apotheken- aber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel), sind nicht verschreibungspflichtig und somit rezeptfrei. Solche Medikamente müssen Versicherte in der Regel selbst zahlen, auch wenn sie vom Arzt verordnet wurden.

  • Gibt es Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren?

    Ja, für rezeptfreie Arzneimittel (die man auch als "OTC-Arzneimittel = "Over the Counter" bezeichnet, was "über den Ladentisch" heißt) können die Krankenkassen die Kosten dann übernehmen, wenn Medikamente auf einem Kassenrezept verordnet wurden, zusätzlich apothekenpflichtig sind und das Medikament für Kinder unter zwölf Jahren oder für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren benötigt wird.

Ansprechpartner

Service- und Beratungscenter

Telefon0800 22 13 222
Fax0341 45337-49
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