Krankenhausbehandlung
Egal, ob es sich um einen geplanten Eingriff oder einen Notfall handelt – ein Krankenhausaufenthalt ist keine schöne Sache. Um Ihnen diese Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten, sind wir gerne für Sie da, um vorab offene Fragen zu klären. Generell übernehmen wir die Kosten für medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen in vollem Umfang. So können Sie sich unbesorgt auf die Genesung konzentrieren.
Was übernimmt die Salus BKK?
Verordnung von Krankenhausbehandlung
Wie funktioniert die Abrechnung?
Im Krankenhaus reicht die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte. Wunschleistungen, wie Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlungen, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Mitaufnahme einer Begleitperson
Bis zum achten Lebensjahr, oder bei medizinischer Notwendigkeit, trägt die Salus BKK die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightIch habe eine Einweisung für ein Krankenhaus bekommen. Was soll ich tun?
Liegt ihr behandelndes Krankenhaus in Berlin oder Brandenburg, dann kontaktieren Sie uns und wir stellen Ihnen die Kostenübernahmeerklärung aus. Liegt das Krankenhaus in einem der anderen Bundesländer, benötigen Sie keine Kostenübernahmeerklärung. Sie können direkt einen Termin vereinbaren oder den vereinbarten Termin wahrnehmen.
- keyboard_arrow_rightIch möchte als Begleitperson für mein Kind mit ins Krankenhaus. Werden die Kosten übernommen?
Grundsätzlich entscheidet der Arzt über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme. Ist ihr Kind unter 9 Jahren, ist die medizinische Notwendigkeit in jedem Fall gegeben und die Salus BKK übernimmt die Kosten. Ist das Kind älter, entscheidet das Krankenhaus, ob eine Mitaufnahme notwendig ist oder nicht.
- keyboard_arrow_rightWir hätten im Krankenhaus gerne ein Familienzimmer, das Krankenhaus bietet das unter dem Namen Rooming-In an. Zahlt die Salus BKK dies?
Leider können wir die Familienzimmer nicht bezahlen. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinische Notwendigkeit, sondern um eine Wunschleistung.