Zuzahlungsbefreiung
Für verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel und stationäre Krankenhausbehandlung sieht der Gesetzgeber eine Kostenbeteiligung vor. Diese Zuzahlungen können sich schnell summieren und vor allem chronisch Kranke finanziell stark belasten. Damit die Kosten für Zuzahlungen nicht ins Unermessliche steigen, gibt es die Möglichkeit, sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen.
Voraussetzungen und Kriterien für die Zuzahlungsbefreiung
Nicht jede Person muss bei uns die gesetzlichen Eigenanteile bezahlen. Alle Versicherten unter 18 Jahren sind davon befreit. Außerdem sind alle Patienten von der Zuzahlung befreit, wenn die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen über 2% des jährlichen Bruttofamilieneinkommens liegt. Chronisch Kranke sind von der Zuzahlung befreit, wenn die Belastungsgrenze von 1% des jährlichen Bruttofamilieneinkommens erreicht wird.
Was benötigen wir für eine Zuzahlungsbefreiung oder Erstattung?
Wir benötigen Ihren ausgefüllten Antrag auf Zuzahlungsbefreiung. Diesen können Sie sich auf dieser Seite herunterladen oder telefonisch über unser kostenfreies Kundentelefon unter 0800 22 13 222 anfordern.
Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie uns diesen bitte mit allen Brutto-Einkommensbelegen in Kopie und Ihren Zuzahlungsbelegen im Original zurück.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, legen Sie bitte zusätzlich die Bescheinigung des Arztes bei, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt. Das entsprechende Formular erhalten Sie von Ihrem Arzt.
Sollten Sie Zuzahlungen über Ihre Belastungsgrenze hinaus geleistet haben, erhalten Sie Ihren persönlichen Befreiungsausweis, den Sie später in der Apotheke oder bei anderen Leistungserbringern vorlegen können. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Auch wenn sich Ihre Einkünfte nicht verändert haben, benötigen wir jedes Jahr einen Antrag zur Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
- keyboard_arrow_rightWer kann die Zuzahlungsbefreiung beantragen?
Alle Versicherten, die ein geringes Einkommen und/oder hohe Ausgaben für gesetzliche Zuzahlungen haben, können eine Befreiung beantragen, z. B. Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende, Studenten, ALG Empfänger, Versicherte im Krankengeldbezug.
- keyboard_arrow_rightMuss jeder Familienangehörige einen eigenen Befreiungsantrag stellen?
Der Antrag sowie die Befreiung gilt für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, d.h. den Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren sowie Kinder über 18 Jahren in der Familienversicherung.
- keyboard_arrow_rightWelche Einnahmen werden bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt?
Grundsätzlich werden alle Einnahmen berücksichtigt, mit denen der Lebensunterhalt sichergestellt wird, z. B. Arbeitsentgelt, Renten, Versorgungsbezüge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Unberücksichtigt bleiben BAföG, Kindergeld oder Pflegegeld.
- keyboard_arrow_rightWann muss die Befreiung beantragt werden?
Die Befreiung kann im laufenden Kalenderjahr beantragt werden, sofern die Belastungsgrenze erreicht wurde. Eine rückwirkende Antragsstellung ist bis zu vier Jahre möglich.
- keyboard_arrow_rightWelche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?
Wir benötigen von Ihnen den ausgefüllten und unterschriebenen Befreiungsantrag, Kopien der Einkommensnachweise, ggf. eine Bescheinigung über eine chronische Erkrankung (erhältlich beim Arzt, muss nur alle 2 Jahre vorliegen), Original-Zuzahlungsbelege sowie eine aktuelle Bankverbindung.
Service- und Beratungscenter
- picture_as_pdfAntrag auf ZuzahlungsbefreiungDownload