Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Ihr Kind wird in einem Krankenhaus stationär behandelt und Sie werden zusammen mit diesem als Begleitperson aufgenommen? Unter bestimmten Umständen besteht hier Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihre stationäre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt und das Kind unter 12 Jahre alt ist.
Welche Voraussetzungen gelten?
Ist die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils notwendig, ist neben einer entsprechenden Bescheinigung des Krankenhauses auch ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme erforderlich. Beides wird Ihnen – falls zutreffend – von der stationären Einrichtung ausgestellt.
Bei Kindern, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme eines Elternteils übrigens automatisch vorausgesetzt. Hier erhalten Sie von der Klink daher lediglich eine Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes zur Vorlage bei uns.
So lange besteht ein Anspruch
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme ist zeitlich nicht begrenzt. Er besteht für die gesamte Dauer der Krankenhausbehandlung. Ebenso erfolgt keine Anrechnung auf den Höchstanspruch des Kinderkrankengeldes bei häuslicher Betreuung.
Welche Krankenkasse ist für die Auszahlung zuständig?
Seit dem 01.01.2024 ist die Krankenkasse des begleitenden Elternteiles für die Zahlung des Kinderkrankengeldes zuständig. Bisher hat die Krankenkasse des Kindes die Leistung ausgezahlt.
Höhe des Kinderkrankengeldes
Die Höhe des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme entspricht der Höhe des Kinderkrankengeldes bei häuslicher Betreuung. Es beträgt demnach 90% des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes. Wurde in den letzten 12 Monaten eine Einmalzahlung (beispielsweise Urlaubsgeld) bezogen, erhöht es sich auf 100% des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes. Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung sind von dem Kinderkrankengeld ebenfalls abzuführen.
So beantragen Sie das Kinderkrankengeld
Einen Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme finden Sie hier. Dieser ist zusammen mit der Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses sowie ggf. dem Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme bei der Krankenkasse des begleitenden Elternteils einzureichen.
Nutzen Sie für die Beantragung des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme gerne eines unserer Service-Center, den Postweg oder unsere Online-Geschäftsstelle und App. Informationen zu unseren Online-Diensten finden Sie hier.
Team Entgeltersatzleistungen
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