Kostenerstattung
Als Alternative zur Abrechnung der ärztlichen Leistungen (Sach- oder Dienstleistungen) über die Krankenversichertenkarte können Sie das Verfahren der Kostenerstattung wählen. Die Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren muss vor der ersten Inanspruchnahme bei der Salus BKK beantragt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?
Es ist möglich, die Wahl der Kostenerstattung auf alle oder einzelne Bereiche der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen zu beschränken.
Wie viel erstattet die Salus BKK?
Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Außerdem sind wir bei der Kostenerstattung (auch bei Arzneimitteln) gesetzlich verpflichtet, einen Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erheben. Der Erstattungsbetrag wird um 5%, maximal um 40 Euro gekürzt. Vorgesehene gesetzliche Zuzahlungen werden ebenfalls abgezogen.
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Wenn Sie dieses Verfahren wählen möchten, schicken wir Ihnen entsprechende Unterlagen zum Ausfüllen zu. Hier können Sie uns auch den Termin, wann Sie beginnen möchten, mitteilen. Bei diesem Verfahren erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung, die Sie direkt bezahlen müssen. Anschließend senden Sie uns bitte diese Originalrechnung mit der aktuellen Bankverbindung und einem formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung zu.
Wie lange sind Sie an Ihre Wahl gebunden?
Versicherte sind mindestens für ein Kalendervierteljahr an die Wahl der Kostenerstattung und eine eventuelle Beschränkung auf einen oder mehrere Leistungsbereiche gebunden. Sie können die Wahl der Kostenerstattung, sofern Sie mindestens ein Kalendervierteljahr teilgenommen haben, jederzeit beenden. Die Teilnahme endet frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Salus BKK davon Kenntnis erhält. Grundlage für die Durchführung der Kostenerstattung ist die aktuelle Satzung der Salus BKK.
Team ambulante ärztliche Behandlungen
- picture_as_pdfDeckblatt Kostenerstattung nach § 13 SGB VDownload