Kuren und Rehabilitation
Wenn Ihre Möglichkeiten vor Ort nicht mehr ausreichen, um die eigene Gesundheit zu unterstützen und zu verbessern, können Sie vom Arzt eine Kur verschrieben bekommen. Je nach Art der Kurmaßnahme gibt es besondere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit wir uns an den Kosten beteiligen können.
Was übernimmt die Salus BKK?
- Ambulante Vorsorgekuren
Bei ambulanten Kuren in einem anerkannten Kurort übernehmen wir die Kosten für:
Wir zahlen über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen den gesetzlichen Höchstsatz von 16 Euro pro Tag. Für familienversicherte, chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Tag.Wichtig: Damit wir uns an den Kosten für Ihre Kur beteiligen können, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Stationäre Vorsorge oder Rehabilitation
Wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen, kann eine stationäre Kur alle vier Jahre in Betracht kommen. Sowohl bei der ambulanten als auch bei der stationären Behandlung fallen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro pro Tag an.
Wenn eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten soll, bietet Ihnen der jeweilige Rentenversicherungsträger die Maßnahme an. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung.
- Mutter-/Vater-Kind-Kur
Die Kur richtet sich an kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter und Väter. Kinder bis zwölf Jahre fahren als Begleitperson mit oder sind ebenfalls behandlungsbedürftig.
Diese Kur kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie kurbedürftig sind und
Voraussetzungen für die Erstattung
Bevor wir die Kosten für eine Kur übernehmen, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag bei uns stellen. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns in Verbindung, wir erklären Ihnen gerne das Antragsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Mutter/Vater-Kind-Kur
- keyboard_arrow_rightZahlt die Krankenkasse auch für Kinder, wenn diese privat versichert sind?
Ja, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt auch für Kinder, wenn sie gesunde Begleitkinder sind. Sollten sie selbst behandlungsbedürftig sein, ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht zuständig.
- keyboard_arrow_rightEs sind noch größere Kinder im Haushalt. Können diese zur Mutter/Vater-Kind-Kur mitgenommen werden, wenn sonst deren Versorgung nicht gewährleistet ist?
Nein, da das nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse fällt, sondern in die Eigenverantwortung der Versicherten.
- keyboard_arrow_rightWerden die Kinder (vor allem sehr kleine) in der Mutter/Vater-Kind-Kur-Einrichtung rundum betreut?
Nein, eine Rundumversorgung, vor allem bei Kleinkindern und Säuglingen ist nicht gegeben, sondern liegt in der Verantwortung der Mutter/des Vaters.
Ambulante Vorsorgekuren
- keyboard_arrow_rightIch habe Verwandtschaft im Ausland. Kann ich auch dort eine ambulante Maßnahme durchführen?
Ambulante Vorsorgemaßnahmen können nur in Ländern mit entsprechender Qualitätssicherung, wie Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen, Österreich oder Italien durchgeführt werden.
- keyboard_arrow_rightKann ich die Erstattung der Fahrkosten zum Kurort beantragen?
Nein, das ist nicht als zusätzliche Leistung möglich. Wenn Sie einen Zuschuss zu der Maßnahme erhalten, sind damit alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten abgegolten.
Service- und Beratungscenter
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