Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation wird umgangssprachlich oftmals noch als "Kur" bezeichnet. ln der Fachsprache wird auch von medizinischer Reha oder Leistung zur Teilhabe gesprochen. "Rehabilitation" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen". Generell soll eine Rehabilitation dazu beitragen, dass chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen weiterhin möglichst selbstständig leben können. Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen.
- Ziele der Rehabilitation
Grundsätzlich soll eine Rehabilitation Menschen, die in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, in die Lage versetzen, wieder am alltäglichen Leben teilzuhaben. Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sollen abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden. Eine Verschlimmerung gilt es zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
Welche individuellen Ziele mit Ihrer Rehabilitation verfolgt werden, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Individuelle Reha-Ziele können z. B. sein:
Die abschließende Festlegung Ihrer individuellen Reha-Ziele erfolgt gemeinsam mit Ihnen in der Rehabilitationseinrichtung. Darauf aufbauend wird Ihr Rehabilitations- / Therapieplan zusammengestellt.
- Inhalte einer Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation kombiniert eine Vielzahl von Behandlungselementen aus unterschiedlichen Disziplinen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung.
Die Behandlungen und Therapien sollen ganzheitlich wirken. Sie sind auf Ihre Erkrankung abgestimmt und individuell gestaltet. Die Rehabilitation soll Ihre bestehenden Beschwerden lindern und Ihnen darüber hinaus aufzeigen, wie Sie auch mit verbleibenden Einschränkungen Ihren Alltag selbstständig meistern können.
Was passiert am Ende der Reha?Zum Abschluss Ihrer Rehabilitation wird in einem Gespräch erörtert, inwieweit ihre individuellen Rehabilitationsziele erreicht werden konnten. Dabei wird auch über eigenverantwortliche Maßnahmen und nachgehende Leistungen gesprochen, die den Rehabilitationserfolg langfristig sichern sollen. Diese EmpfehIungen werden ebenso wie der Verlauf und die Ergebnisse der Reha in einem Entlassungsbericht festgehalten. Der Bericht wird Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt.
Soweit im Einzelfall erforderlich, wirken Rehabilitationseinrichtung und Ihre Krankenkasse im Rahmen eines Entlassmanagements zusammen, um eine nahtlose Versorgung mit Hilfsmitteln, Arzneimitteln und pflegerischer Unterstützung innerhalb der ersten Tage nach Ihrer Entlassung sicherzustellen.
- Voraussetzungen für die Teilnahme
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme trägt, müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein. Ihre Krankenkasse prüft zunächst, ob ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Bei Erwerbstätigen finanziert z. B. die Rentenversicherung notwendige Rehabilitationsleistungen. ln der Regel fallen Reha-Leistungen für Rentnerinnen und Rentner, Mütter oder Väter mit Kindern sowie für Pflegebedürftige in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt werden kann:
- Formen der medizinischen Rehabilitation
Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe
Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.
Eine ambulante Rehabilitation kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es gibt keine medizinischen Einwände gegen eine ambulante Rehabilitation.
- Sie können die Reha-Einrichtung von Ihrem Wohnort aus innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen.
- Ihre Versorgung zu Hause ist sichergestellt.
Sonderform ambulante mobile RehabilitationDie mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulanten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld erbracht wird. Dies kann Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihrer Familie oder das Pflegeheim sein. ln Einzelfällen kann die mobile Reha auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden. Sie erhalten eine Verordnung für eine ambulante mobile Rehabilitation, wenn eine stationäre oder ambulante Rehabilitation für Sie nicht in Frage kommt, z. B. aus folgenden Gründen:
Stationäre RehabilitationBei einer stationären Rehabilitation werden Sie in der Reha-Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, auch untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht. Bei der Wahl der Einrichtung sollte gegebenenfalls berücksichtigt werden, dass Ihre Angehörigen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.
AnschlussrehabilitationEine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, z. B. eines Herzinfarkts, oder nach einer Operation sorgen wir gemeinsam mit Ihrem Krankenhaus dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.
- Dauer und Wiederholung einer Rehabilitation
Eine ambulante Rehabilitation kann in der Regel für die Dauer von 20 Behandlungstagen erbracht werden. Die stationäre Rehabilitation dauert maximal drei Wochen. Die medizinische Rehabilitation für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden.
Kann eine Rehabilitation wiederholt werden?
Grundsätzlich haben Sie erst nach Ablauf von vier Jahren erneut Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Ausnahme: Eine Rehabilitation kann auch innerhalb der Vierjahresfrist bewilligt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.
- Antrag auf Rehabilitation
Rehabilitationsleistungen müssen vorab von Ihnen beantragt werden. Meist erfolgt die Antragstellung zur Rehabilitation nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus durch den Sozialdienst zusammen mit Ihnen (sogenannte Anschlussrehabilitation). Auch Ihr behandelnder Arzt kann eine medizinische Rehabilitation anregen und eine ärztliche Verordnung für die Beantragung ausstellen. Sie können bei uns auch einen formlosen Antrag stellen. ln jedem Fall prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt sind.
Pflegebegutachtung und Rehabilitationsempfehlung
Die Empfehlung für eine medizinische Rehabilitation kann auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ausgesprochen werden. Ihre Pflegekasse schickt Ihnen in diesem Fall die Rehabilitationsempfehlung zu und informiert mit Ihrer Zustimmung den zuständigen Rehabilitationsträger – zumeist wir als Ihre Krankenkasse – über den bestehenden Bedarf. Ein weiterer Antrag oder eine ärztliche Verordnung sind nicht erforderlich. Die Mitteilung gilt bereits als Antragstellung.
Wie wird über den Reha-Antrag entschieden?Nachdem Sie Ihren Reha-Antrag gestellt haben, wird im ersten Schritt formal die Zuständigkeit geprüft. Ist ein anderer Rehabilitationsträger, z. B. die Rentenversicherung, vorrangig zuständig, leiten wir Ihren Antrag unverzüglich an diesen weiter und informieren Sie hierüber.
In der Regel erfahren Sie innerhalb von drei Wochen, ob Ihre Rehabilitation bewilligt wurde. Länger dauern kann es, wenn für die Entscheidung eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich sein sollte. Wurde Ihre Rehabilitation bewilligt, informieren wir Sie u. a. über die ausgewählte Reha-Klinik, die Anreise, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme sowie über die von Ihnen zu leistende Zuzahlung. Gerne können Sie uns vorab auch Ihre Wünsche zu einer bestimmten Einrichtung nennen. Wir prüfen gerne, ob Ihrem Wunsch entsprochen werden kann.
- Welche Zuzahlungen fallen bei einer Rehabilitation an?
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für Rehabilitationsleistungen eine Zuzahlung. Diese beträgt in der ambulanten Reha pro Behandlungstag und in der stationären Reha pro Kalendertag jeweils 10 Euro. Die Zuzahlung wird für maximal 42 Kalendertage im Jahr berechnet. Sie wird direkt an die Rehabilitationseinrichtung gezahlt.
Bei einer Anschlussrehabilitation unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung müssen Sie für höchstens 28 Tage zuzahlen. Hierbei werden Zuzahlungen, die Sie innerhalb eines Kalenderjahres bereits für eine andere Rehabilitation oder eine stationäre Krankenhausbehandlung geleistet haben, angerechnet, unabhängig davon, ob die Rehabilitation von uns oder der Rentenversicherung finanziert wurde.
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden.
Glauben Sie, dass Sie eine Rehabilitation benötigen? Den Bedarf frühzeitig zu erkennen spielt eine große Rolle. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit nur eingeschränkt leistungsfähig sind, sollten Sie haus- oder fachärztlichen Rat einholen. Der Arzt prüft, ob eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation hilfreich sein kann. Auch wir unterstützen und beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen
Rehabilitation
- keyboard_arrow_rightMein Rentenversicherungsträger hat eine Reha abgelehnt, da keine medizinische Notwendigkeit besteht. Zahlt dann automatisch meine Krankenkasse?
Nein, hier ist nach wie vor der Rentenversicherungsträger zuständig. Sie können als Versicherter aber dort Widerspruch einlegen.
- keyboard_arrow_rightHabe ich als Versicherter die Wahl zwischen Rentenversicherung und Krankenkasse?
Nein, die Zuständigkeiten der Leistungsträger sind je nach Versicherungsstatus klar geregelt.
- keyboard_arrow_rightKann ich frei wählen, wann und wo ich die Reha durchführen lasse?
Ja, Sie haben als Versicherter grundsätzlich ein Wahlrecht. Der Antritt einer Rehabilitation muss jedoch im medizinischen und zeitlichen Rahmen liegen.
- keyboard_arrow_rightKann ich eine Begleitperson zu Lasten des Kostenträgers mitnehmen?
Ja, wenn dies medizinisch notwendig ist, ansonsten ist eine Begleitperson nur als Privatleistung möglich.
- keyboard_arrow_rightMein Ehegatte hat eine Genehmigung zur Reha erhalten. Ich möchte nun gerne ebenfalls eine Reha beantragen, zeit- und ortsgleich. Ist dies möglich?
Grundsätzlich ja, wenn auch Sie einen Antrag auf Reha stellen. Zudem muss diagnoseabhängig die Rehaklinik geeignet sein und ein freier Therapieplatz vorhanden sein. In der Praxis ist dies meist aufgrund der geringen Zeitspanne nicht machbar.
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