Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation wird umgangssprachlich oftmals noch als "Kur" bezeichnet. ln der Fachsprache wird auch von medizinischer Reha oder Leistung  zur Teilhabe gesprochen. "Rehabilitation" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen". Generell soll eine Rehabilitation dazu beitra­gen, dass chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen weiterhin möglichst selbstständig leben können. Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen.

  • Ziele der Rehabilitation

    Grundsätzlich soll eine Rehabilitation Menschen, die in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, in die Lage versetzen, wieder am alltäglichen Leben teilzuhaben. Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sollen abgewendet, beseitigt, gemindert o­der ausgeglichen werden. Eine Verschlimmerung gilt es zu ver­hüten oder ihre Folgen zu mildern.

    Welche individuellen Ziele mit Ihrer Rehabilitation verfolgt wer­den, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Individuelle Reha-Ziele können z. B. sein:

    • Verbesserung der körperlichen Ausdauer (Kondition)
    • Bewältigung des Alltags
    • Schmerzlinderung
    • verbesserte Stressbewältigung
    • Erlernen von Strategien zur Krankheitsbewältigung

    Die abschließende Festlegung Ihrer individuellen Reha-Ziele erfolgt gemeinsam mit Ihnen in der Rehabilitationseinrichtung. Darauf aufbauend wird Ihr Rehabilitations- / Therapieplan zusammengestellt.

  • Inhalte einer Rehabilitation

    Die medizinische Rehabilitation kombiniert eine Vielzahl von Behandlungselementen aus unterschiedlichen Disziplinen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung.

    Die Behandlungen und Therapien sollen ganzheitlich wirken. Sie sind auf Ihre Erkrankung abgestimmt und individuell gestaltet. Die Rehabilitation soll Ihre bestehenden Beschwerden lindern und Ihnen darüber hinaus aufzeigen, wie Sie auch mit verbleibenden Einschränkungen Ihren Alltag selbstständig meistern können.


    Was passiert am Ende der Reha?

    Zum Abschluss Ihrer Rehabilitation wird  in einem Gespräch erörtert, inwieweit ihre individuellen Rehabilitationsziele erreicht werden konnten. Dabei wird auch über eigenverantwortliche Maßnahmen und nachgehende Leistungen gesprochen, die den Rehabilitationserfolg langfristig sichern sollen. Diese EmpfehIungen werden ebenso wie der Verlauf und die Ergebnisse der Reha in einem Entlassungsbericht festgehalten. Der Bericht wird Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt.

    Soweit im Einzelfall erforderlich, wirken Rehabilitationseinrichtung und Ihre Krankenkasse im Rahmen eines Entlassmanagements zusammen, um eine nahtlose Versorgung mit Hilfsmitteln, Arzneimitteln und pflegerischer Unterstützung innerhalb der ersten Tage nach Ihrer Entlassung sicherzustellen.

  • Voraussetzungen für die Teilnahme

    Damit Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Rehabilitationsmaß­nahme trägt,  müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein. Ihre Krankenkasse prüft  zunächst, ob ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Bei Erwerbstätigen finanziert z. B. die Rentenversicherung notwendige Rehabilitationsleistungen. ln der Regel fallen Reha-Leistungen für Rentnerinnen und Rentner, Mütter oder Väter mit Kindern sowie für Pflegebedürftige in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine me­dizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt werden kann:

    • Rehabilitationsbedürftigkeit: Ihre Leistungsfähigkeit ist beeinträchtigt und kann mit einzelnen Maßnahmen, wie Krankengymnastik und Ergotherapie, nicht wiederherge­stellt werden.
    • Rehabilitationsfähigkeit: Sie sind rehabilitationsfähig, d. h. Sie sind so weit belastbar, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden können.
    • Positive Rehabilitationsprognose: Sie können individuelle Rehabilitationsziele nach ärztlicher Einschätzung voraus­sichtlich erreichen.
  • Formen der medizinischen Rehabilitation

    Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe

    Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Ange­bote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha­ Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkeh­ren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stati­onären Rehabilitation. Ein Vorteil  ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag  erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienan­gehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobach­ten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die tägli­chen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.

    Eine ambulante Rehabilitation kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Es gibt keine medizinischen Einwände gegen eine ambu­lante Rehabilitation.
    2. Sie können die Reha-Einrichtung von Ihrem Wohnort aus innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen.
    3. Ihre Versorgung zu Hause ist sichergestellt.


    Sonderform ambulante mobile Rehabilitation

    Die mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulan­ten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld er­bracht wird. Dies kann Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihrer Familie oder das Pflegeheim sein. ln Einzelfällen kann die mobile Reha auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden. Sie erhalten eine Verordnung für eine ambulante mobile Rehabi­litation, wenn eine stationäre oder ambulante Rehabilitation für Sie nicht in Frage kommt, z. B. aus folgenden Gründen:

    • Die Orientierung in einer fremden Umgebung fällt Ihnen schwer.
    • Sie sind nicht in der Lage, eine ambulante oder stationä­re Reha-Einrichtung aufzusuchen.
    • Sie haben einen hohen Assistenz- oder Pflegebedarf, der in einer Einrichtung nicht sichergestellt werden kann.


    Stationäre Rehabilitation

    Bei einer stationären Rehabilitation werden Sie in der Reha­-Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhal­ten, auch untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Rehabili­tation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht. Bei der Wahl der Ein­richtung sollte gegebenenfalls berücksichtigt werden, dass Ihre Angehöri­gen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.


    Anschlussrehabilitation

    Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Kran­kenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, z. B. eines Herz­infarkts, oder nach einer Operation sorgen wir gemeinsam mit Ihrem Krankenhaus dafür, dass Sie an einer ambu­lanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.

     

  • Dauer und Wiederholung einer Rehabilitation

    Eine ambulante Rehabilitation kann in der Regel für die Dauer von 20 Behandlungstagen erbracht werden. Die stati­onäre Rehabilitation dauert maximal drei Wochen. Die medizinische Rehabilitation für Kinder, die das 14. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben, dauert in der Regel 4 bis 6 Wo­chen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden.
     

    Kann eine Rehabilitation wiederholt werden?

    Grundsätzlich haben Sie erst nach Ablauf von vier Jahren erneut Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Ausnahme: Eine Rehabilitation kann auch innerhalb der Vierjahresfrist bewilligt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

  • Antrag auf Rehabilitation

    Rehabilitationsleistungen müssen vorab von Ihnen beantragt werden. Meist erfolgt die Antragstellung zur Rehabilitation nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus durch den Sozialdienst zusammen mit Ihnen (sogenannte Anschlussrehabilitation). Auch Ihr behandelnder Arzt kann eine medizinische Rehabilitation anregen und eine ärztliche Verordnung für die Beantragung ausstellen. Sie können bei uns auch einen formlosen Antrag stellen. ln jedem Fall prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt sind.
     

    Pflegebegutachtung und Rehabilitationsempfehlung

    Die Empfehlung für eine medizinische Rehabilitation kann auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ausgesprochen werden. Ihre Pflegekasse schickt Ihnen in diesem Fall die Rehabilitationsempfehlung zu und informiert mit Ihrer Zustimmung den zuständigen Rehabilitationsträger – zumeist wir als Ihre Krankenkasse – über den bestehenden Bedarf. Ein weiterer Antrag oder eine ärztliche Verordnung sind nicht erforderlich. Die Mitteilung gilt bereits als Antragstellung.


    Wie wird über den Reha-Antrag entschieden?

    Nachdem Sie Ihren Reha-Antrag gestellt haben, wird im ersten Schritt formal die Zuständigkeit geprüft. Ist ein anderer Rehabi­litationsträger, z. B. die Rentenversicherung, vorrangig zustän­dig, leiten wir Ihren Antrag unverzüglich an diesen weiter und informieren Sie hierüber.

    In der Regel erfahren Sie inner­halb von drei Wochen, ob Ihre Rehabilitation bewilligt wurde. Länger dauern kann es, wenn für die Entscheidung eine Begut­achtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich sein sollte. Wurde Ihre Rehabilitation bewilligt, informieren wir Sie u. a. über die ausgewählte Reha-Klinik, die Anreise, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme sowie über die von Ihnen zu leistende Zuzahlung. Gerne können Sie uns vorab auch Ihre Wünsche zu einer bestimmten Einrichtung nennen. Wir prüfen gerne, ob Ihrem Wunsch entsprochen werden kann.

     

  • Welche Zuzahlungen fallen bei einer Rehabilitation an?

    Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für Rehabilitationsleistungen eine Zuzahlung. Diese beträgt in der ambulanten Reha pro Behandlungstag und in der stationären Reha pro Kalendertag  jeweils 10 Euro. Die Zuzahlung wird für maximal 42 Kalendertage im Jahr berechnet. Sie wird  direkt an die Rehabilitationseinrichtung gezahlt.

    Bei einer Anschlussrehabilitation unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung müssen Sie für höchstens 28 Tage zuzahlen. Hierbei werden Zuzahlungen, die Sie innerhalb eines Kalenderjahres bereits für eine andere Rehabilitation oder eine stationäre Krankenhausbehandlung geleistet haben, angerechnet, unabhängig davon, ob die Rehabilitation von uns oder der Rentenversicherung finanziert wurde.

    Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden.

Glauben Sie, dass Sie eine Rehabilitation benötigen? Den Bedarf frühzeitig zu erkennen spielt eine große Rolle. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit nur eingeschränkt leistungsfä­hig sind, sollten Sie haus- oder fachärztlichen Rat einholen. Der Arzt prüft, ob eine Leistung zur medizinischen Re­habilitation hilfreich sein kann. Auch wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Häufig gestellte Fragen

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