Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern

Bei einer Operation oder einem anderen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus möchte man sich als Patient gut aufgehoben fühlen und die bestmögliche Behandlung erhalten. Nicht alle Maßnahmen können in jedem Krankenhaus durchgeführt werden. Daher übernehmen wir in bestimmten Fällen auch die Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus, wie z.B. einer Privatklinik.


Was übernimmt die Salus BKK?

Findet die Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus statt, übernehmen wir die Kosten in Höhe der vergleichbaren Vertragssätze. Für Sie wird ein Eigenanteil von 10 Euro pro Behandlungstag fällig, maximal jedoch für 28 Tage im Kalenderjahr.


Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Damit wir die Kosten für die vollstationäre Behandlung übernehmen können, ist es notwendig, dass wir dieser vor der Inanspruchnahme zugestimmt haben.

Um Ihren Wunsch zu prüfen, benötigen wir eine Verordnung von Krankenhausbehandlung sowie einen Kostenvoranschlag der gewählten Klinik.

Voraussetzung ist außerdem, dass der Leistungserbringer dieselbe Versorgung gewährleistet, die Sie in einem zugelassenen Krankenhaus erhalten würden. Die vorgesehene Behandlungsmethode darf nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen worden sein.

 

Wie funktioniert die Inanspruchnahme?

Als Kunde des nicht zugelassenen Leistungserbringers stehen Sie mit diesem in einem Vertragsverhältnis. Die Privatklinik stellt Ihnen eine Rechnung, welche Sie in Vorleistung zahlen.

Um im Anschluss an die Behandlung eine Erstattung vornehmen zu können, benötigen wir die Schlussrechnung sowie einen Zahlungsbeleg. Alternativ besteht die Möglichkeit, mit dem Leistungserbringer eine sogenannte Abtretungserklärung zu vereinbaren. In diesem Fall erfolgt die Erstattung direkt an den Leistungserbringer.

Ansprechpartner

Team Krankenhausbehandllung

Telefon06102 2909-1701
Fax06102 2909 840
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