Brillen & Kontaktlinsen

Wie wichtig die Augen und die damit verbundene Sehkraft sind, merken viele erst, wenn das Augenlicht abnimmt. In aller Regel ist dieser Prozess der Sehschärfen-Verschlechterung sehr schleichend. Verändert sich das Augenlicht jedoch gravierend und es entstehen Probleme, den Alltag zu bewältigen, beteiligen wir uns an den Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen.


Was übernimmt die Salus BKK?

Die Salus BKK übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der jeweiligen Festbeträge. Bei Erwachsenen muss zusätzlich die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. Kontaktlinsen oder Kunststoffgläser dürfen wir nur bei bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Brillengestelle, Kontaktlinsen-Pflegemittel und Laserbehandlungen für scharfes Sehen dürfen wir als gesetzliche Krankenversicherung  finanziell nicht unterstützen.


Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Regelungen für Kinder und Jugendliche
Meist kommt die Frage nach einer Brille in Folge einer der zahlreichen U-Untersuchungen beim Kinderarzt zum ersten Mal auf. Gibt es Auffälligkeiten, werden die Eltern mit Kind an einen Augenarzt verwiesen. Er stellt eine ärztliche Verordnung aus, wenn eine Brille notwendig ist. Diese benötigen wir für die Kostenübernahme.


Regelungen für Erwachse
Diagnostiziert der Augenarzt eine besonders schwere Augenerkrankung, Verletzung oder Sehschwäche, beteiligen wir uns an den Kosten. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden:

  • Die Fehlsichtigkeit in der Ferne beträgt mehr als 6,25 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit
  • Die Fehlsichtigkeit in der Ferne beträgt mehr als 4,25 Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung
  • Sie erreichen mit der Brille eine maximale Sehschärfe von 30% auf dem besseren Auge
  • Bei Kontaktlinsen muss eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mind. 8 Dioptrien im Fernbereich vorliegen


Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Der Augenarzt prüft, ob eine Brille erforderlich ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine ärztliche Verordnung aus. Diese Verordnung legen Sie bitte beim Augenoptiker vor. Er rechnet den Festbetrag für die Brillengläser anschließend direkt mit uns ab. Beträge, die über den gesetzlichen Festbeträgen liegen, sowie die gesetzliche Zuzahlung und Mehrkosten für beispielsweise Entspiegelung oder Härtung der Gläser bezahlen Sie selbst.
Ein erneuter Anspruch auf eine Sehhilfe besteht für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien oder in medizinisch zwingend erforderlichen Fällen.

 

Ansprechpartner

Team Hilfsmittel

Telefon06102 2909-1703
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